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XVIII
5) Wegen Trennung zweier Silben.
Det Mitl. h kömmt nur als Anfangs-Buchstabe
in einer Silbe vor, auch sind h, sk, sl, sm, sn,
sp, sw, gemeiniglich Anfangs-Buchstaben; dt, ng
nk hingegen End-Buchstaben. Wenn das geschärfte
e in einem Worte unmittelbar auf einen andern
kleinen Selbstl. folgt, z. B. auf aa, a·, a, ii, i,
oo u. oder auf einen Diphtong: so ist e Anfangs-
Buchstabe zur folgenden Silbe. Alle übrigen SElbstl.,
die in einem Worte unmittelbar auf einander folgen,
und also keinen Mitl. zwischen sich haben, gehören
auch zu einer Silbe, z. B. aa, ee, ii u., ai, aai,
ei, oi, ooi u., au, ua, uai; in einzelnen entgegen-
gesetzten Fällen setzen wir [-] Trennungs-Zeichen.
Wo zwei Mitl. Eines Namens bei einander stehen,
da gehört immer der erste zur vorhergehenden, und
der zweite zur folgenden Silbe. Die Silben di,
gi, tö nehmen selten mehrere Buchstaben zu sich.
Ein Mitl. zwischen zwei Selbstl. gehört gemeiniglich
zur folgenden Silbe, wenn der voranstehende Selbstl.
gedehnt ist.
Versuch einer Gerechtfertigung des
Generaltitels.
Die Worte: “Nahrung für Leselust”, sagen
nichts weiter, als daß es auch hier für Liebhaber
des Lesens etwas zu lesen gebe. Diese Worte
werden also keiner Rechtfertigung bedürfen.
Aber über die Worte “in Nordfriesischer