Zustellung (Österreich)

Der Begriff Zustellung im rechtlichen Sinne bezeichnet die Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form. Das Zustellwesen ist im Zustellgesetz geregelt.[1] Teilweise abweichende Bestimmungen enthält die Zivilprozessordnung.[2]

Die grenzüberschreitende Zustellung in der Europäischen Union gelten aufgrund der Zustellverordnung vom 29. Mai 2000 besondere Bestimmungen. Diese Zustellverordnung findet im Zustellverkehr mit fast allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Ausgenommen ist Dänemark aufgrund einer Ausnahmeregelung.[3]

Quellen

  1. Zustellgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. Zivilprozessordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes
  3. @1@2Vorlage:Toter Link/www.ris.bka.gv.atBundesministerium für Justiz, Wien: Einführungserlass vom 23. April 2001 zur Verordnung (EG) nt. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in Mitgliedstaaten (Zustellverordnung) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2020. Suche in Webarchiven)

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