Zulassung

Als Zulassung bezeichnet man allgemein eine behördlich erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einräumt.

Zulassung allgemein

Zulassung von Personen

Zulassung von Produkten

Rechtswesen

  • die Erlaubnis bestimmter Rechtsmittel wie Berufung oder Revision, siehe Zulassung (Rechtsmittel)

Siehe auch

Wiktionary: Zulassung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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