Zochenreuth
Zochenreuth ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Aufseß im Landkreis Bayreuth (Oberfranken, Bayern).
Zochenreuth Gemeinde Aufseß | |
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Koordinaten: | 49° 52′ N, 11° 17′ O |
Höhe: | 440 m ü. NHN |
Einwohner: | 96 (25. Mai 1987)[1] |
Eingemeindung: | 1. Mai 1978 |
Postleitzahl: | 91347 |
Vorwahl: | 09204 |
Geografie
Das Dorf Zochenreuth befindet sich etwa vier Kilometer südsüdöstlich von Aufseß und liegt auf einer Höhe von 440 Metern.
Geschichte
Durch die zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Königreich Bayern durchgeführten Verwaltungsreformen wurde der Ort zu einem Bestandteil der Ruralgemeinde Hochstahl. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform in Bayern wurde Zochenreuth dann zusammen mit nahezu der gesamten Gemeinde Hochstahl nach Aufseß eingemeindet.[2]
Sehenswürdigkeiten
Verkehr
Die Kreisstraße BT 34 bindet Zochenreuth hauptsächlich an das öffentliche Straßennetz an, sie durchläuft den Ort von Hochstahl im Nordnordwesten her kommend in südsüdöstlicher Richtung nach Breitenlesau. Eine Gemeindestraße führt zu den beiden Wiesenttaler Ortsteilen Rauhenberg und Draisendorf, die südsüdwestlich von Zochenreuth liegen. Eine weitere Gemeindestraße verläuft in nordnordöstlicher Richtung zur Staatsstraße St 2188, in die sie bei Dörnhof einmündet.
Weblinks
- Zochenreuth in der Ortsdatenbank des bavarikon, abgerufen am 29. September 2021.
- Zochenreuth im BayernAtlas (Abgerufen am 30. Mai 2017)
- Zochenreuth auf historischer Karte (BayernAtlas Klassik) (Abgerufen am 30. Mai 2017)
Einzelnachweise
- Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Gebietsstand: 25. Mai 1987. Heft 450 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München November 1991, DNB 94240937X, OCLC 231287364, S. 292 (Digitalisat).
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 676.