Zeilbach (Feldatal)

Zeilbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Zur Gemarkung gehören der Wohnplatz Klein-Felda sowie die Faust- und die Queckmühle.

Zeilbach
Gemeinde Feldatal
Koordinaten: 50° 38′ N,  9′ O
Höhe: 326 m
Fläche: 4,88 km²[1]
Einwohner: 184 (31. Dez. 2017)[2]
Bevölkerungsdichte: 38 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36325
Vorwahl: 06637

Geographische Lage

Zeilbach liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“. Durch den Ort führt die Landesstraße 3070.

Geschichte

Ortsgeschichte

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Zeilbach erfolgte im Jahr 1356 unter dem Namen Zileborne.[1] Im Jahre 1668 wurde die Fachwerkkirche erbaut. Im Ort stehen noch zwei Mühlen, nämlich die Queckmühle und die Burgsmühle.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Zeilbach:

„Zeilbach (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg, 212 St. von Grünberg und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 37 Häuser und 234 evangelische Einwohner, die sich außer dem Ackerbau und der Viehzucht, auch mit der Spinnerei nähren, so wie 1 Kirche und 2 Mahlmühlen mit denen 1 Oelmühle verbunden ist. Im 14. Jahrhundert kommt der Ort unter dem Namen Zilburne vor.“[3]

Am 1. April 1954 wurde der Wohnplatz Klein-Felda mit 108 Einwohnern aus der Gemeinde Groß-Felda ausgegliedert und kam zur Gemeinde Zeilbach.

Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.[4]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Zeilbach angehört(e):[1][5][6]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Zeilbach das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Ober-Ohmen zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. 1821 traten die Freiherren Riedesel zu Eisenbach ihre Recht am Gericht Ober-Ohmen an das Großherzogtum Hessen ab. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Zeilbach zuständig war. Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[11] wurde Zeilbach an den Sprengel des Landgerichts Ulrichstein abgetreten.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[12]

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[13] Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben, und Zeilbach wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.[14] In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

 1800:193 Einwohner[15]
 1806:176 Einwohner, 34 Häuser[9]
 1829:234 Einwohner, 37 Häuser[3]
 1867:221 Einwohner, 37 bewohnte Gebäude[16]
 1875:191 Einwohner, 35 bewohnte Gebäude[17]
Zeilbach: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2017
Jahr  Einwohner
1800
 
193
1806
 
176
1829
 
234
1834
 
221
1840
 
218
1846
 
215
1852
 
216
1858
 
230
1864
 
227
1871
 
196
1875
 
191
1885
 
202
1895
 
203
1905
 
194
1910
 
194
1925
 
181
1939
 
255
1946
 
347
1950
 
335
1956
 
263
1961
 
254
1967
 
272
1970
 
266
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
192
2017
 
184
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][2]; Zensus 2011[18]

Historische Religionszugehörigkeit

 1829:234 evangelische (= 100 %) Einwohner[3]
 1961:237 evangelischEe(= 93,31 %), 17 katholische (= 6,69 %) Einwohner[1]

Vereine

Das kulturelle Dorfleben prägen folgende Vereine:

Verkehr

Literatur

Commons: Zeilbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. rennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg; 1821 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach an das Landgericht über) und Verwaltung.
  4. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  5. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. Zeilbach, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Mai 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen von der Gemeinde Feldatal. In: Internetauftritt. Gemeinde Feldatal, archiviert vom Original; abgerufen am 21. Juni 2018.
  3. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 331 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 347.
  5. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  6. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Die Zugehörigkeit des Gerichts Ober-Ohmen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  8. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 259 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  10. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  11. Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)
  12. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  13. Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
  14. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 f) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  15. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 214 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  16. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 119 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  17. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 13 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  18. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
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