Zahlkarte (Einzahlungsschein)
Als Zahlkarte wurde ein Einzahlungsformular bezeichnet, das von der Post zur Einzahlung von Bargeld auf ein Postscheckkonto verwendet wurde.[1] Sie diente so der halbbaren Zahlung und war damit dem Zahlschein anderer Banken vergleichbar.[2]
Die Einzahlung per Zahlkarte unterlag keiner Begrenzung des Betrags. Sie war bei der Deutschen Bundespost auf das eigene Postscheckkonto gebührenfrei, auf fremde Konten gebührenpflichtig.[3] Zahlkarten waren durch blaue Bedruckung, teilweise auch durch hellblaues Papier kenntlich.
Die Benutzung von Zahlkarten lief in Deutschland Anfang der 1990er Jahre aus,[4] an ihre Stelle sind Zahlscheine getreten.[5]
Siehe auch
- Postanweisung zur Übermittlung von Bargeld
- Postscheckverkehr
- Einzahlungsschein (Schweiz)
Einzelnachweise
- Bank-Lexikon. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1983, Zahlkarte, S. 2029 (springer.com).
- Reinhold S., Scheuring F., Zürn B., Fiebig H.: Wirtschaftslehre für Verkäufer. Hrsg.: Fiebig H. Gabler Verlag, Wiesbaden 1980, Barzahlung — Halbbare Zahlung, doi:10.1007/978-3-663-12862-5_21.
- Postscheckordnung (PostSchO). In: Bundesgesetzblatt Teil I. Nr. 125, 4. Dezember 1969, S. 2159–2163 (bgbl.de [PDF]).
- Siegfried Reinhold, Franz Scheuring, Bernd Zürn: Grundbildung für Kaufleute. Hrsg.: H. Fiebig. Gabler Verlag, Wiesbaden 1992, Geld — Währung — Zahlungsverkehr I, doi:10.1007/978-3-322-82956-6_32.
- Jürgen Olschimke: Änderungen bei Nachnahme National. In: philatelie. Nr. 491, 2018 (jolschimke.de).
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