Witwenrente
Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenleistung an den überlebenden Ehegatten einer versicherten Person.
Sie wird in Deutschland gewährt
- in der gesetzlichen Rentenversicherung, siehe Rente wegen Todes
- nach dem Beamtenversorgungsgesetz
- in der berufsständischen Versorgung
- in der gesetzlichen Unfallversicherung
- im Recht der sozialen Entschädigung, siehe Bundesversorgungsgesetz
Für Österreich siehe
- Witwenpension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
Für die Schweiz siehe
- Hinterlassenenrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung
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