Weschnitz (Fürth im Odenwald)
Weschnitz ist ein Ortsteil der Gemeinde Fürth im Odenwald im südhessischen Kreis Bergstraße. Im Westen der Gemarkung, an der Weschnitz liegt der Weiler Leberbach.
Weschnitz Gemeinde Fürth | |
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Koordinaten: | 49° 40′ N, 8° 50′ O |
Höhe: | 334 m ü. NHN |
Fläche: | 2,36 km²[1] |
Einwohner: | 267[2] |
Bevölkerungsdichte: | 113 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1970 |
Postleitzahl: | 64658 |
Vorwahl: | 06253 |
Geographische Lage
Weschnitz liegt im Vorderen Odenwald im Tal der oberen Weschnitz, dort, wo diese ihre nördliche Fließrichtung nach Westen ändert um in einem engen Kerbtal durch den Tromm-Odenwald in Richtung der Kerngemeinde Fürth durchzubrechen. Zugleich liegt Weschnitz auf einer niedrigen Geländeschwelle, die die Wasserscheide zwischen Weschnitz und Gersprenz darstellt, da die Quelle des Osterbachs, des rechten Quellbachs der Gersprenz, knapp östlich von Weschnitz im Fürther Centwald entspringt. Die Gemarkung reicht von dem Weiler Leberbach an der Weschnitz im Westen bis zur Walburgiskapelle auf einer 460 Meter hohen bewaldeten Felsnase an der Grenze zum Fürther Centwald im Osten. Der höchste Punkt der Gemarkung liegt auf 490 Meter Höhe an der Grenze nach Hammelbach im Südosten. Im Nordwesten schließt die Gemarkung einen Waldstreifen mit ein, der bis in die Gipfelnähe des 478 Meter hohen Stotz reicht. Bis auf die Tallagen in Ortsnähe ist die Gemarkung überwiegend bewaldet.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Ober-Ostern im Norden, mit dem Weschnitz zusammengewachsen ist, Erzbach im Nordosten, Gras-Ellenbach im Südosten, Hammelbach im Süden sowie Brombach, Krumbach und Kröckelbach im Westen.
Geschichte
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert
Weschnitz entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Weschnitz lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet dann Kurmainz diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.
Die erste bekannte urkundliche Erwähnung von Weschnitz erfolgte mit dem Namen Wisgoz um 1200 im Lorscher Codex, einem Güterverzeichnis des Klosters, wo sieben Huben, die zum Hof des Klosters Lorsch in Fürth (villicatio Fürth) gehörten, genannt werden. Eine weitere Erwähnung findet Weschnitz 1405, als der Mainzer Erzbischof Johann den Schenk Eberhard von Erbach mit einem Hof belehnte. In der Gemarkung wurde im Mittelalter ein Eisenerzgrube betrieben, die zum ersten Mal 1546 erwähnt wurde und noch 1701 in Betrieb war.[3]
1232 unterstellte Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt.
1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Weschnitz zählte, verwaltete. Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Fürth deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1613 stammt und in der auch Weschnitz erwähnt wurde. Die „Zent Fürth“ war eine der wenigen Zenten die auch die Hohe Gerichtsbarkeit (auch Blutgerichtsbarkeit) ausüben durften. Weschnitz war eine Filiale der Pfarrei in Fürth und gehörte zum Bensheimer (auch Bergsträßer) Landkapitel.[4]
Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.[5]
Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. Der Ort wurde eine Filiale der katholischen Pfarrei Fürth des Bensheimer Landkapitels.[3]
Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Absteinach, Mörlenbach und Fürth, in der Weschnitz lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.[1]
Weschnitz wird hessisch
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Weschnitz kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde.
Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[6] In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion.
Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues beschreibt 1812 über Weschnitz als Ort der „Zent Fürth“:
»Weschnitz (Wiscotz) ein Dorf nicht weit von dem Ursprunge der Weschnitz, mit einer Mühle, und enthält in 5 Huben (vormals 7) 10 Wohngebäude mit 108 Selen.«[7]
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Weschnitz zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Krumbach auch für Weschnitz, Brombach und Kröckelbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[8]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Weschnitz:
»Weschnitz (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; liegt 1 3⁄4 St. von Lindenfels, nicht weit von den Weschnitzquellen, hat 15 Häuser und 137 Einw., die außer 17 Luth. und 6 Reform. kath. sind, und unter welchen sich 8 Bauern, 10 Handwerker und 5 Taglöhner befinden. Der Ort der früher unter dem Namen Wiscoatz vorkommt, hat eine Mahlmühle, und auf einer Anhöhe stehet, eine kleine Kapelle der h. Walpurgis geweiht, welcher der Papst Innocenz XII. im Jahr 1694 einen vollkommenen Ablaß ertheilte, der 1704 von Clemens XI. erneuert wurde. Die Kapelle von welcher die Anhöhe den Namen Walpurgisberg erhalten hat, soll ein wundervoller Ort gewesen und von vielen Wallfahrern besucht worden seyn. Jm Jahr 1662 befand sich in der Gemarkung noch ein Eisenbergwerk. Der Ort kam 1802 von Mainz an Hessen.«[9]
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Weschnitz gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich Einträge über Weschnitz und Leberbach:
»Weschnitz bei Lindenfels. — Dorf, zur evangel. Pfarrei Hammelbach, resp. katbol. Pfarrei Fürth gehörig. — 15 H. 137 (meistens kathol.) E. — Großherzogthum Hessen. — Provinz Starkenburg. — Kreis Heppenheim. — Landgericht Fürth. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Weschnitz, nicht weit von den Weschnitzquelle gelegen, hat eine Mahlmühle, und auf einer Anhöhe steht eine kleine Kapelle, der heil. Walpurgis geweiht. — Bis zum J. 1802 war der Ort Mainzisch. — Zu dem Dorfe gehören das einzelne Haus, Neu-Lechtern genannt, 8 Häuser in der Leberbach und 2 Häuser auf dem Stockacker.«[10]
»Leberbach, in der, b. Weschnitz. – Einzelne Häuser zur kathol. Pfarrkirche Fürth gehörig. – 6 H. 46 E. – Großherzogthum Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landgericht Fürth. – Hofger. Darmstadt. – Der Ort Leberbach besteht aus mehreren, in einem Thale zerstreut liegen den Häusern.«[11]
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Weschnitz wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[13]
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[14] ergaben für Weschnitz[15]: Katholisches Filialdorf mit 127 Einwohnerneinern, einer Mühle und dem Hof Neulechtern. Die Gemarkung besteht aus 941 Morgen, davon 286 Morgen Ackerland, 157 Morgen Wiesen und 487 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Weschnitz mit der Bürgermeisterei in Krumbach, 12 Häuser, 77 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die lutherische Pfarrei Hammelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Fürth des Dekanats Heppenheim, angegeben. Dazu gehört noch der Weiler Leberbach mit 11 Häusern und 63 Einwohnern.[16]
1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.[17] Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit. Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Weschnitzs in den Kreis Heppenheim.[18]
Zeit der Weltkriege
Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Weschnitz viele Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete.
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[19][1]
Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.
Nachkriegszeit und Gegenwart
Wie die Einwohnerzahlen von 1939 und 1946 zeigen hatte auch Weschnitz nach dem Krieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu verkraften.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 236 ha angegeben, davon waren 124 ha Wald.[1]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde Weschnitz zusammen mit Ellenbach am 31. Dezember 1970 freiwillig der Gemeinde Fürth an.[20] Für Weschnitz wurde wie für alle nach Fürth eingegliederten Gemeinden ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[21]
Gerichte in Hessen
Für Rechtsprechung der ersten Instanz war anfangs das Amt Fürth und ab 1813 das neu gebildete Justizamt in Fürth zuständig. Das Hofgericht Darmstadt war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt[22].
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und ab 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Weschnitz angehört(e):[1][23][24]
- vor 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Amt Starkenburg (1461–1650 an Kurpfalz verpfändet), Zent Fürth
- ab 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Unteres Erzstift, Oberamt Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt,[Anm. 2] Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1806: Großherzogtum Hessen,[Anm. 3] Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth[25]
- ab 1815: Großherzogtum Hessen[Anm. 4], Provinz Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk Lindenfels[Anm. 5]
- ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim
- ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels
- ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1938: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Landkreis Bergstraße[26][Anm. 6]
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone,[Anm. 7] Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
- ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Gemeinde Fürth[Anm. 8]
Einwohnerentwicklung
• 1806: | [25] | 91 Einwohner, 10 Häuser
• 1812: | 108 Seelen, 5 Huben mit 10 Wohngebäuden[7] |
• 1829: | 137 Einwohner, 15 Häuser[9] |
• 1867: | 140 Einwohner, 23 Häuser[16] |
Weschnitz: Einwohnerzahlen von 1806 bis 2011 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1806 | 91 | |||
1812 | 108 | |||
1829 | 137 | |||
1834 | 135 | |||
1840 | 145 | |||
1846 | 159 | |||
1852 | 127 | |||
1858 | 150 | |||
1864 | 142 | |||
1871 | 148 | |||
1875 | 149 | |||
1885 | 145 | |||
1895 | 158 | |||
1905 | 152 | |||
1910 | 169 | |||
1925 | 145 | |||
1939 | 143 | |||
1946 | 206 | |||
1950 | 188 | |||
1956 | 164 | |||
1961 | 158 | |||
1967 | 181 | |||
1970 | 217 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
1999 | 300 | |||
2005 | 301 | |||
2007 | 297 | |||
2011 | 252 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Fürth[27]; Zensus 2011[28] |
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Weschnitz 252 Einwohner. Darunter waren 6 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 36 Einwohner unter 18 Jahren, 117 waren zwischen 18 und 49, 48 zwischen 50 und 66 und 51 Einwohner waren älter.[28] Die Einwohner lebten in 108 Haushalten. Davon waren 27 Singlehaushalte, 21 Paare ohne Kinder und 42 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 21 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 69 Haushaltungen leben keine Senioren.[28]
Religionszugehörigkeit
• 1829: | 17 lutheranische (= 12,41 %), 6 reformierte (= 4,38 %) und 114 katholische (= 83,21 %) Einwohner[9] |
• 1961: | 37 evangelische (= 23,42 %), 120 katholische (= 75,95 %) Einwohner[1] |
Politik
Ortsbeirat
Für Weschnitz besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Weschnitz) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[21] Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen 2021 gehören ihm drei Mitglieder der CDU und ein Mitglied der Freien Wählern (FW-Fürth) an – es wurden nur vier der fünf Sitze besetzt.[29] Ortsvorsteher ist Maximilian Dörsam (CDU).[30]
Wappen
Am 28. Juni 1966 wurde der Gemeinde Weschnitz ein Wappen verliehen.
Blasonierung: „In von Silber und Rot gespaltenem Schild ein Doppelkreuz in verwechselter Tinktur über einem blauen Dreiberg mit gekreuzten silbernen Bergwerksemblemen über einem silbernen Wellenband.“[31]
Verkehr, Infrastruktur und Sehenswertes
Weschnitz liegt beiderseits der als Siegfriedstraße bekannten Bundesstraße 460, die den Ort mit der Kerngemeinde Fürth und Heppenheim (Bergstraße) im Westen verbindet und im Osten über die Wegscheide in den südlichen Odenwaldkreis, in das Mümlingtal und nach Erbach (Odenwald) im Osten führt. In der Ortslage zweigt die Landesstraße L 3346 nach Süden ab und führt über Hammelbach nach Wahlen. An der gleichen Stelle zweigt die Kreisstraße K 52 nach Norden ab und führt über Ober-Ostern nach Unter-Ostern.
Am Rande von Weschnitz liegt auf dem Kapellenberg die als Wanderziel bekannte Walburgiskapelle.[32] Jährlich am 1. Mai wird hier ein Gottesdienst gehalten der von vielen Christen des Weschnitztals und der Bergstraße besucht wird. Erwähnung findet die Kapelle bereits 1694, als Papst Innozenz XII. der Kapelle eine Ablass erteilt.[3]
Weschnitz liegt am Fernwanderweg Nibelungensteig, der auf seiner 2. Etappe von Lindenfels kommend auf den Kapellenberg und über den Kahlberg weiter nach Grasellenbach führt.
Literatur
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1, Oktober 1829
- Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854. (online bei google books)
- Otto Wagner: Heimatbuch Fürth i. Odw: mit den Ortsteilen Fürth, Brombach, Ellenbach, Erlenbach, Fahrenbach, Kröckelbach, Krumbach, Linnenbach, Lörzenbach, Seidenbach, Steinbach, Weschnitz. Gemeinde Fürth i. Odw. 1994, ISBN 3-7657-1110-1
- Literatur über Weschnitz nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
Weblinks
- Ortsteil Weschnitz In: Webauftritt der Gemeinde Fürth.
- Weschnitz, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Anmerkungen und Einzelnachweise
Anmerkungen
- Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
- Durch den Reichsdeputationshauptschluss.
- Infolge der Rheinbundakte.
- Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
- Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung.
- Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
- Infolge des Zweiten Weltkriegs.
- Am 31. Dezember 1970 als Ortsbezirk zur Gemeinde Fürth.
Einzelnachweise
- Weschnitz, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Weschnitz. In: Webauftritt. Gemeinde Fürth, abgerufen im Januar 2019.
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC 614375103, S. 747 f.
- Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 45 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 178 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 242 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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- Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 2. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810705, S. 25 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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