Werner Rhode
Werner Rhode (* 24. Mai 1884 in Hagen; † 5. März 1951 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Politiker.
Leben
Rhode studierte zunächst an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaft. Am 6. Februar 1904 wurde er im Corps Teutonia zu Marburg recipiert.[1][2] Als Inaktiver wechselte er an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Er bestand 1906 das Referendarexamen und 1912 die Assessorprüfung. 1914 wurde er in Marburg zum Dr. iur. promoviert.[3] 1914–1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt als Hauptmann d. R. Er war ab 1920 Staatsanwaltsrat in Breslau. Ab 1922 war er Rechtsanwalt, ab 1925 auch Notar in Frankfurt am Main. Als Abgeordneter der Reichspartei des deutschen Mittelstandes saß er 1924 und 1928–1930 im Preußischen Landtag. Bei der Reichstagswahl im September 1930 wurde er in den Deutschen Reichstag gewählt, dem er bis zu seiner Mandatsniederlegung am 29. Oktober 1930 angehörte. Das Corps Lusatia Breslau verlieh ihm 1932 das Band.[2] Verheiratet war er mit Vera geb. Schneider aus Hausdorf, Kreis Waldenburg. Aus der Ehe gingen zwei Töchter hervor.[1]
Siehe auch
- Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Preußen) (1. Wahlperiode)
- Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Preußen) (2. Wahlperiode)
- Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Preußen) (3. Wahlperiode)
- Liste der Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik (5. Wahlperiode)
- Liste der korporierten Reichstagsabgeordneten (Weimarer Republik)
Weblinks
- Literatur von und über Werner Rhode im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Werner Rhode in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Rhode, Werner. Hessische Biografie. (Stand: 11. April 2023). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- 896 Rhode II, Werner, Blaubuch des Corps Teutonia zu Marburg 1825 bis 2000, S. 221.
- Kösener Corpslisten 1960, 102/924, 81/475
- Dissertation: Der Zeugenmeineid und der Privilegierungsumstand des § 157, 1 StGB. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Fragestellung im Schwurgericht.