Werbetrenner

Ein Werbetrenner (auch Insert) ist im Rundfunk ein Element, das einen Werbeblock vom übrigen Programm abgrenzt.

Österreich

In Österreich regelt § 43 AMD-G die Trennung von Werbeinhalten vom übrigen Programm. Demzufolge müssen Werbeeinschaltungen eindeutig erkennbar sein und optisch, akustisch oder räumlich vom redaktionellen Inhalt getrennt werden.[1]

Deutschland

Gesetzliche Regelung

Die Trennung von Programm und Werbung ist durch den Rundfunkstaatsvertrag, zuletzt durch die 4. Änderung zum Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben[2].

Dabei muss „der Beginn der Fernsehwerbung … durch ein optisches Signal (Werbelogo) eindeutig gekennzeichnet und für den Zuschauer erkennbar sein“. Das Werbelogo muss den Bildschirm mindestens drei Sekunden lang vollständig ausfüllen und sich vom allgemeinen Senderlogo deutlich unterscheiden.

Entwicklung

In der Anfangszeit vor allem des Fernsehens wurden im deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu diesem Zweck häufig eigene Figuren wie das Sehpferdchen (NDR) oder die Mainzelmännchen (ZDF) entwickelt.

Diese Werbetrenner sollten den Zuschauer während des Werbeblocks unterhalten und liefen daher auch zwischen den einzelnen Spots. In den letzten Jahren wurden die Werbetrenner demgegenüber zunehmend schlichter. Nun liegt der Hauptzweck eher in einem besseren Übergang zwischen Programm und Werbeinsel, teilweise auch in der Positionierung eines Programms oder der Bewerbung bestimmter Sendungen.

Werbetrenner öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

NameSenderErstausstrahlungzuletzt ausgestrahltArtBemerkungen
Äffle und PferdleSWR / SDR1959ZeichentrickVorläufer: Pferdchen (1959–1964), Pferdchen und Affe (ab 1964)
Bessi und BingoSWR / SWF1990Zeichentrick
BienchenWDR19611962Zeichentrick
Bremer StadtmusikantenRadio Bremen1981Zeichentrickin Anlehnung an die Bremer Stadtmusikanten
Der gestiefelte KaterSWF19591971Zeichentrick
Der kleine RitterSR19711983Zeichentrick
KasperlWDR19591960Puppentheater
KlementinchenWDR19631968Zeichentrick
Leo und LeoBR1956ZeichentrickVorläufer: Leo, später: Leo und Leo bzw. Bayerischer Löwe
MainzelmännchenZDF1963Zeichentrick
MusikkapelleWDR19591960Zeichentrick
Onkel Ottohr1958Zeichentrick
Oswald und ArmadeoWDR19611962Puppentheater
Panda-BärchenSFB1984unbekanntZeichentrick
Professor BalthazarWDR19761978Zeichentrick
SaarlodrisSR1984Zeichentrickvon 2008 bis 2020 nicht ausgestrahlt, 2020 neu aufgelegt
Schloßgeist KunibertSR19591971Zeichentrick
Schmitz und SchmitzchenWDR19681975Zeichentrick
SehpferdchenNDR19591969Zeichentrick
SpreenixenDFF19681991Zeichentrick
TelebärchenSFB19592003Zeichentrickmitunter auch nur Bärchen genannt
TelemiezenSWF19721989Zeichentrick
Tünnes und SchälWDR19591960Puppentheaterin Anlehnung an Tünnes und Schäl
Ute, Schnute, KasimirWDR19781989Zeichentrick

Einzelnachweise

  1. §43 AMD-G (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz), Erkennbarkeit und Trennung - JUSLINE Österreich
  2. Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen in der Neufassung vom 10. Februar 2000 (PDF) (Memento vom 5. Oktober 2007 im Internet Archive)
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