Weißenpferdchen

Weißenpferdchen ist ein Ortsteil von Lindlar im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.

Weißenpferdchen
Stadt Lindlar
Koordinaten: 50° 59′ N,  19′ O
Höhe: 229 m ü. NN
Weißenpferdchen (Lindlar)
Weißenpferdchen (Lindlar)

Lage von Weißenpferdchen in Lindlar

Doppelhaus Weißenpferdchen (rechts)
Doppelhaus Weißenpferdchen (rechts)

Lage und Beschreibung

Weißenpferdchen liegt oberhalb des Aggertals auf einem Höhenzug mit weitem Blick über das Bergische Land. Von Vilkerath aus ist es über die Kreisstraße 37 und die Landesstraße 84 zu erreichen. Weißenpferdchen mit einem Ensemble jahrhundertealter Fachwerkbauten hat sich seinen dörflichen Charakter bewahrt. Der Ortsteil diente mehrmals als Kulisse für Filmaufnahmen. Von Wald und Feldern umgeben wächst Weißenpferdchen mit Hohkeppel zusammen.

Geschichte

Weißenpferdchen war bis zum 19. Jahrhundert Teil der Honschaft Vilkerath im Kirchspiel Overath.[1] 1775 erscheint der Ort auf dem Okularplan der loci quaestionis zwischen Gerhard Hamm und Joh. Heinrich Müller zu Hohkeppel im Overath des vereideten Landmessers J.H. Schlieper unter der Bezeichnung Pferdges oder Henrich Müller Hoff.[2]

Der Ort lag an der Heidenstraße, einer bedeutenden mittelalterlichen Altfernstraße von Köln über Kassel nach Leipzig. Die heutige Landesstraße 84 folgt der Trasse des alten Höhenwegs durch Hohkeppel.[3]

1822 lebten 5 Menschen im als (Einzel-)Haus kategorisierten Ort, der nach der napoleonischen Besetzung zur Bürgermeisterei Overath im Kreis Mülheim am Rhein gehörte.[4] Der 1845 laut der Uebersicht des Regierungs-Bezirks Cöln als Isoliertes Haus kategorisierte Ort besaß zu dieser Zeit ein Wohngebäude mit drei Einwohnern, alle katholischen Bekenntnisses.[5] Die Gemeinde- und Gutbezirksstatistik der Rheinprovinz führt Weißenpferdchen 1871 mit einem Wohnhaus und sieben Einwohnern auf.[6] Im Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland von 1888 werden für Weißenpferdchen ein Wohnhaus mit sieben Einwohnern angegeben.[7] 1895 besitzt der Ort ein Wohnhaus mit sechs Einwohnern und gehörte konfessionell zum katholischen Kirchspiel Hohkeppel,[8] 1905 werden ein Wohnhaus und sechs Einwohner angegeben.[9]

Aufgrund § 14 des Köln-Gesetzes wurden 1975 mehrere Overather Außenorte in die Gemeinde Lindlar umgemeindet, darunter auch Weißenpferdchen.[10]

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Fabricius: Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz. Zweiter Band: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794. Bonn 1898.
  2. Wahrhaftiger Okularplan der loci quaestionis zwischen Gerhard Hamm und Joh. Heinrich Müller zu Hohkeppel im Overath [mit Kirche von Hohkeppel]. 19.5.1775 J.H. Schlieper, vereideter Landmesser, Hohkeppel, Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 180.01.00 RW Karten, Archivnr. 763 Online
  3. Herbert Nicke: Die Heidenstraße. Geschichte und Landschaft entlang der historischen Landstraße von Köln nach Kassel. In: Land und Geschichte zwischen Berg, Wildenburg und Südwestfalen. Band 6. Galunder, Wiehl 2001, ISBN 3-931251-74-8, S. 38 f.
  4. Alexander August Mützell, Leopold Krug (Hrsg.): Neues topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch des preußischen Staats. Dritter Band. Kr-O. Bei Karl August Kümmel, Halle 1822 (Digitalisat).
  5. Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845 (Digitalisat).
  6. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Rheinprovinz und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt vom Königlichen Statistischen Bureau. In: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Band XI, 1874, ZDB-ID 1467523-7 (Digitalisat).
  7. Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. In: Königliches statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Band XII, 1888, ZDB-ID 1046036-6 (Digitalisat).
  8. Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. In: Königliches statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Band XII, 1897, ZDB-ID 1046036-6.
  9. Gemeindelexikon für die Rheinprovinz. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlich Preußischen Statistischen Landesamte. In: Königliches Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Heft XII, 1909, ZDB-ID 1046036-6.
  10. Das Köln-Gesetz im Wortlaut. Abgerufen am 7. Juni 2016.
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