Wegewart

Ein Wegewart, auch Wegwart, ist eine Person, die für die Erhaltung eines bestimmten, ihr anvertrauten Abschnittes eines Wanderweges oder ein komplettes Streckennetz zuständig ist.

Wegarbeiten, Wolong-Naturreservat, China

Funktion und Aufgaben

Wegewarte sind häufig ehrenamtlich bei einem Wanderverein oder Alpenverein tätig und bekommen einen bestimmten Abschnitt zugewiesen. Daneben beschäftigen auch die Gebietskörperschaften oder Fremdenverkehrsverbände für die Erhaltung der Fußwege ihrer Region Wegwarte. Auch die Betreiber von Natur- und Landschaftsschutzgebieten beschäftigen ehrenamtliche oder festangestellte Wegwarte (etwa die trail keepers der US-Nationalpark-Behörden).[1]

In die Aufgabenbereiche eines Wegwarts fallen die Kontrolle des Zustandes der Verkehrssicherungsmittel, Markierung von Wanderwegen, das eventuelle Freischneiden von Bäumen und Entfernen anderer Hindernisse (Steine). Bei größeren Schäden machen sie Meldung an die für die Wegerhaltung verantwortliche Stelle. Die Verkehrssicherung findet ihre Grenzen etwa in der Standsicherheit von Gipfelkreuzen, auch wenn sie einen Weg dorthin unterhalten. Die Zuständigkeit hierfür haben die Baulastträger, welche das Gipfelkreuz aufgestellt haben.[2] In Nordamerika gehört gebietsweise auch der Vollzug der Wegerechte dazu, teils sogar mit polizeiähnlich exekutiver Gewalt (route warden).

Für die Alpenvereine, für die „Bau, Erwerb, Führung und Erhaltung von Wegen“[3] zum ureigentlichen Vereinszweck gehört, ist der Wegwart eines der zentralen Ämter im Vereinsaufbau – dem Österreichischen (OeAV) und Deutschen Alpenverein (DAV) etwa obliegt die Wegesicherungspflicht für ca. 40.000 km Wegenetz[4] in den Ostalpen. Die beiden Vereine stellen seitens jeder Sektion einen Wegwart, der für die nach der Arbeitsgebietsordnung (ArgO)[5] geregelten Wegnetzgebiete (Arbeitsgebietskataster) zuständig ist (etwa 400 Arbeitsgebieten mit ca. 500 Hütten).[4] Die Wege zu und zwischen Hütten betreut der jeweilige Hüttenwart. In einigen Bundesländern Österreichs gibt es auch Landeswegwarte.[6]

Mittlerweile gibt es auch virtuelle Wegewarte im Internet, wo sicherheitsrelevante Mängel gemeldet werden können.[7] Die Alpenvereine arbeiten auch an diesbezüglichen Web-GIS-Anwendungen.[8]

Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Wegewartung

Innerhalb der Alpenvereine wird das Konzept der ehrenamtlichen Wegwarte heute überdacht: Zum einen wird die mangelnde finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinden und anderer Institutionen – trotz der enormen regionalen Wertschöpfung in der Tourismusbranche, die ein gepflegtes alpines und subalpines Wegenetz nach sich zieht – bemängelt.[2] Andererseits hat ein Fall in Unterach am Attersee 2009, in dem der Bürgermeister als persönlich Amtshaftender nach Sturz eines deutschen Urlaubers auf einem Weg unter Wartung der Gemeinde zu einem Schadenersatz verurteilt wurde,[9] aufgezeigt, dass auch die AV-Wegwarte in ihrer Funktion persönlich haftbar gemacht werden könnten.[10] In diesem Zusammenhang wurde von „Amerikanisierung“ des Schadenersatzwesens und mangelnder Eigenverantwortung der Wegebenutzer gesprochen,[2] das Urteil wurde aber November 2009 rechtsgültig aufgehoben, womit zumindest für Österreich die Rechtslage geklärt scheint.[11] Es wurde in diesem Zusammenhang über eine Umstrukturierung auf gewerbliche Wegebetreuung und sogar über die Einführung eines Wegezinses nachgedacht, um zu einer einvernehmlichen Lösung seitens der Wegebetreuer und des nutznießenden Tourismus zu kommen.

Siehe auch

  • Hüttenwart, Alpinwart (Alpinreferent), Naturschutzwart (Naturschutzreferent), Skilehrwart – zu weiteren Fachämtern der Wander- und Bergvereine und Berufsfunktionen

Einzelnachweise

  1. United States Fish and Wildlife Service, United States Forest Service, National Park Service; z. B. Join the Trail Keeper Team (Golden Gate National Parks). In: idealist.org. Golden Gate National Parks Conservancy - Volunteer Programs, 12. Mai 2009, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. November 2009.@1@2Vorlage:Toter Link/www.idealist.org (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  2. ÖAV bundesweit in Geldnot: Kosten für Wege und Hütten explodieren. In: → News, Archiv. salzburg.ORF.at, 16. Oktober 2009, abgerufen am 25. November 2009.
  3. Zitat aus Satzung des Oesterreichischen Alpenvereins § 3 Mittel [zur insbesonderen Verwirklichung des Vereinszwecks] Ziffer 7
  4. Wege. Österreichischer Alpenverein, abgerufen am 16. Juli 2014.
  5. Arbeitsgebietsordnung in: Wegehandbuch der Alpenvereine (PDF)
  6. etwa: Vorarlberg, Kärnten
  7. Online-Wegewart Hamburg (Memento vom 14. Januar 2016 im Internet Archive)
  8. alps Naturgefahrenmanagement, OeAV, DAV, Hypo Tirol (Hrsg.): Projekt A 1.3 - Sicher unterwegs in den Alpen. Entwicklung eines Geographischen Informationssystems zur Erhöhung der Sicherheit beim Bergwandern. Folder. (pdf, alpenverein.at [abgerufen am 25. November 2009]).
  9. Burggrabenklamm/Wanderweg Anker. Der amtierende Bürgermeister zu 4900 €, der Amtsvorgänger zu 2000 € (Nicht rechtskräftig); Urteilsbegründung war, sie hätten verabsäumt, jährlich einen Gutachter zu bestellen, was aber das Budget der Gemeinde überfordert hätte. Katastrophe für Tourismus. Burggrabenklamm und der Wanderweg Anker in Unterrach am Attersee sind gesperrt. In: Bezirksrundschau Vöcklabruck, Vöcklabrucker Wochenspiegel. Nr. 34, 20. August 2009, Lokales, S. 2–3.
  10. Helmut Mödlhammer, Chef des Österreichischen Gemeindebundes und Bürgermeister von Hallwang: „Wenn das Schule macht, dann wird sich kein Mensch mehr bereit erklären, die Verantwortung eines Bürgermeisters zu übernehmen. Die Gemeinden haben 70 Prozent des österreichischen Wegenetzes in Verantwortung.“ Zit. n. Empörung über Urteil gegen Bürgermeister. Österreichischer Gemeindebund, 14. September 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Juli 2014; abgerufen am 25. November 2009.
  11. Berufungssenat des Landesgerichts, Vizepräsidentin Elisabeth Schmidbauer: „Diese Kontrollen seien ‚ausreichend‘ gewesen, [… und] dass es für ‚die Wartung alpiner Wanderwege keine gesetzlichen Normen‘ gebe; blicke man daher auf den Einzelfall, ‚kann ein völlig gefahrloser Zustand nie erreicht werden. Man kann einen alpinen Weg nicht dauernd überwachen‘.“ Zit. n. Andreas Widmayer: Wanderer stürzte: Ortschefs schuldlos. In: Salzburger Nachrichten. 28. November 2009, Gericht&Recht, S. 21 (Artikelarchiv).
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