Wasserwirtschaftsamt

Ein Wasserwirtschaftsamt ist eine Fachbehörde, die für die regionale Wasserwirtschaft in einem bestimmten Gebiet verantwortlich zeichnet.

Funktion

Die Wasserwirtschaftsämter haben mittelbare und unmittelbare Aufgaben. Mittelbar sind sie zuständig bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung der Bürger durch die Gemeinden, bei wasserbaulichen Maßnahmen sowie bei sonstigen Benutzungen der Gewässer durch Industrie, Gewerbe und Privatpersonen. Unmittelbar sind sie zuständig als Träger öffentlicher Belange, als Genehmigungsbehörde im Verwaltungsverfahren nach dem Wasserrecht, als informierende und beratende Fachbehörde sowie bei staatlichen Zuwendungsverfahren.

Unmittelbar sind die Wasserwirtschaftsämter zuständig für Bau und Unterhaltung von Gewässern, soweit es sich nicht um Bundeswasserstraßen oder Gewässer von Verbänden oder in Privatbesitz handelt. In Deutschland nehmen sie die Aufgaben der unteren Wasserbehörde im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes wahr. Die Funktionen und Aufgaben unterscheiden sich jedoch teilweise in den Bundesländern.

Personal

Bei den Wasserwirtschaftsämtern sind Fachleute unterschiedlichster Berufsgruppen des Bauwesens, der Landschaftspflege, der Naturwissenschaften, des Wasserbaus, sowie Verwaltungspersonal beschäftigt.

Aufgaben

Die Wasserwirtschaftsämter sind Ansprechpartner für die Kommunen, Gewerbetreibende und Bürger, wenn es um ihr Wasser in der Region geht. Sie sind u. a. unmittelbare Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Die Wasserwirtschaftsämter beraten auch andere Fachbehörden und erstellen für diese Gutachten zu wasserwirtschaftlich relevanten Fragestellungen, beraten und informieren aber auch die Kommunen und einzelne Bürger.

Auch die Erhebung und Auswertung von hydrologischen, gewässergüterelevanten und gewässerökologischen Daten (siehe auch: Ökologie) zur Beschaffenheit der Oberflächengewässer und des Grundwassers gehört zu ihrem Aufgabenbereich. Daten zur Hydrologie werden u. a. im Hochwassernachrichtendienst verwendet.

Fachbereiche sind:

Geschichte

Vorgänger der Wasserwirtschaftsämter in Deutschland waren die Wasserbauverwaltungen des 19. Jahrhunderts in Preußen und Bayern[1] sowie regionale Bauämter, die um das Jahr 1900 für die Entwässerung und den Schutz vor Hochwasser eingerichtet wurden.[2] Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft führte die Behördenbezeichnung Wasserwirtschaftsamt 1939 ein, indem mit einem Erlass vom 11. August 1939 die Kulturbauämter in Wasserwirtschaftsämter umbenannt wurden.[3] Im Laufe der Entwicklung des Umweltschutzes erfolgte zum Ende des 20. Jahrhunderts eine Zusammenlegung mit Fachbehörden, die ähnliche Aufgaben hatten: So entstanden um 1990 in Niedersachsen die Staatlichen Ämter für Abfall- und Wasserwirtschaft.

Struktur in der Bundesrepublik Deutschland

In den vielen Bundesländern sind die Aufgaben an die zuständigen Umweltämter bzw. Umweltbehörden übertragen worden.

  • Baden-Württemberg
    Im Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg wurden die Kulturbauämter ab 1939 in Wasserwirtschaftsämter umbenannt.[4] 1995 wurden diese Ämter aufgelöst und stattdessen drei Gewässerdirektionen errichtet.[3] Heute sind 35 Land- und 9 Stadtkreise im Bereich der Wasserwirtschaft zuständig.[5] Einige Aufgaben werden von den Regierungsbezirken[6] und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wahrgenommen.
Das Foto zeigt das Gebäude des Wasserwirtschaftsamt in Hof (Saale). Es ist schlicht, hat links einen Vorbau und 3 Fensterreihen über die Fassade hinweg
Das Wasserwirtschaftsamt in Hof (Saale)
  • Brandenburg Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als untere Wasserbehörden für die Wasserwirtschaft zuständig. Übergreifende Aufgaben übernimmt das Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde.
  • Hamburg
    Das Amt für Wasserwirtschaft wurde aufgelöst und in ein Amt für Umweltschutz integriert.
  • Mecklenburg-Vorpommern
    In Mecklenburg-Vorpommern sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur sowie die Landräte und die Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Städte zuständig.[9]
  • Thüringen
    Es gab nach 1945 sechs eigenständige Wasserwirtschaftsämter, die 1952 aufgelöst und in VEB-Wasserwirtschaftsbetriebe (WAB) überführt wurden.[11]

Schweiz

Im Kanton Bern wurden zuletzt das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA) und das Wasserwirtschaftsamt (WWA) zum Amt für Wasser und Abfall (AWA) vereinigt.

Literatur

  • Hans Schaal, Fritz Bürkle: Vom Wasser- und Kulturbau zur Wasserwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg. Herausgeber: Umweltministerium Baden-Württemberg, Stuttgart 1993

Einzelnachweise

  1. HyWa Themenheft: 200 Jahre Hydrologie – Daten erfassen, speichern, analysieren, nutzen Zeitschrift "Hydrologie und Wasserbewirtschaftung" Heft 2/2010
  2. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=8454&article_id=44982&_psmand=26 Wasserwirtschaft hat Ostfriesland umgekrempelt
  3. Landesarchiv Baden-Württemberg: Geschichte des Bestandes, Bericht zu den Akten des Wasserwirtschaftsamtes Künzelsau
  4. Hans Schaal / Fritz Bürkle, 1993, Seite 104
  5. http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Ansprechpartner/48871.html
  6. https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/Seiten/default.aspx
  7. https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/natur-und-umwelt/wasser-und-bodenschutz.html
  8. https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/wasser-bodenschutz
  9. Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  10. https://www.landkreis-aurich.de/bauen-umwelt/kreisstrassen-wasserwirtschaft-und-kuestenschutz.html
  11. http://www.thueringen.de/imperia/md/content/staatsarchive/gotha/2-33-0478_th__ringisches_wasserwirtschaftsamt_erfurt_-_m__hlhausen.pdf
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