Würzburger Bischofskonferenz (1848)

Die Würzburger Bischofskonferenz von 1848 war ein vierwöchiges Arbeitstreffen der deutschen katholischen Bischöfe in Würzburg. Es kann als Geburtsstunde der deutschen und österreichischen Bischofskonferenzen gelten.

Zeitgenössisches Gedenkbild der Würzburger Bischofskonferenz mit Abbildungen der bischöflichen Teilnehmer und ihrer Kathedralen
Gastgeber: Georg Anton von Stahl (Bischof von Würzburg)

Geschichte

Das Treffen begann am 21. Oktober 1848, nachdem der Kölner Erzbischof Johannes von Geissel nur drei Wochen vorher dazu eingeladen hatte, und endete nach unvorhergesehen langen Beratungen am 16. November. Teilnehmer waren 25 Diözesanbischöfe oder deren Vertreter sowie ausgewählte theologische Berater, keine Laien. Tagungsort war das Priesterseminar Würzburg, für die letzten drei Tage das Minoritenkloster Würzburg. Gastgeber war der Würzburger Bischof Georg Anton von Stahl.

Die Bischöfe unterwarfen sich einer straffen Arbeitsdisziplin mit täglich acht Konferenzstunden. Liturgischer Höhepunkt war ein Pontifikalamt im Würzburger Dom unter Leitung des Primas Germaniae, des Salzburger Erzbischofs Kardinal Friedrich zu Schwarzenberg. Ein bemerkenswertes karitatives Zeichen war die Speisung von 300 Würzburger Armen, bei der die Bischöfe persönlich beim Tischdienst mitwirkten.

Die kurzfristige Einladung, die hohe Teilnehmerzahl und die lange Dauer des Treffens zeugen von der Dringlichkeit der anstehenden Themen. Das Ende der reichskirchlichen Ordnung mit ihren geistlichen Staaten lag noch kein halbes Jahrhundert zurück, die Neuorganisation der deutschen Diözesen erst 25 Jahre. Seit dem 18. Mai 1848 tagte in Frankfurt das Paulskirchenparlament und verhandelte kontrovers über eine nationalstaatliche und konstitutionelle Neuordnung Deutschlands. Diesem brisanten Geschehen wollten die Bischöfe nicht untätig zusehen. Sie formulierten Grundsatzaussagen zum Verhältnis von Kirche und Staat, zur kirchlichen Schulaufsicht, zur Rechtsstellung des Klerus und zu Fragen der Gesellschafts- und Sozialordnung. Sie verabschiedeten drei Denkschriften: eine an alle Gläubigen, eine an die Regierungen und eine an die Geistlichen.[1]

Zur angestrebten offiziellen Nationalsynode kam es nicht, da dafür die päpstliche Autorisation erforderlich war (Papst war 1846–1878 Pius IX.), die Kurie aber nationalkirchliche Tendenzen befürchtete, und da die bayerischen Bischöfe in der Freisinger Bischofskonferenz und die Bischöfe der Habsburgermonarchie in der Österreichischen Bischofskonferenz eigene Wege gingen.

Teilnehmer

Die obige Lithographie von 1848 zeigt in der 1. Reihe von links:[2]

2. Reihe von links:

3. Reihe von links:

Auf der Darstellung fehlt Weihbischof Franz Großmann vom Fürstbistum Ermland, der Bischof Joseph Ambrosius Geritz vertrat. Daneben waren weitere beratende Geistliche anwesend, so unter anderen der Kulmer Dompropst Eduard Herzog.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Digitalisat
  2. Würzburger katholisches Sonntagsblatt B 7432 Nr. 6 vom 10. Februar 2008, 155 Jahrgang
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