Verwaltungsgericht Berlin
Das Verwaltungsgericht Berlin ist das einzige Verwaltungsgericht (VG) des Landes Berlin und das größte Verwaltungsgericht Deutschlands.[1][2]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Verwaltungsgericht Berlin hat seinen Sitz in Berlin. Es ist in der Kirchstraße 7 in Berlin-Moabit nahe der Moabiter Brücke untergebracht. Der Gerichtsbezirk (Zuständigkeit) umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Durch den Dienstsitz des Auswärtigen Amtes im Gerichtsbezirk ist es zusätzlich das erstinstanzliche Gericht für Verwaltungsangelegenheiten deutscher Auslandsvertretungen, z. B. Entscheidungen über die Erteilung von Visa.[3]
Instanzenzug
Das nächsthöhere Gericht ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat. Diesem ist das Bundesverwaltungsgericht übergeordnet.
Bekannte Entscheidungen
- Fall Kohl (Rechtsstreit um die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über Helmut Kohl)[4][5]
- Fall Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gegen Café Pssst!. Das 2000 ausgesprochene Urteil mit Ungültigerklärung der behördlicherseits ausgesprochenen Konzessionskündigung gilt allgemein als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum aktuellen Prostitutionsgesetz.[6]
- Am 7. März 2008 wurde durch das Gericht der Post-Mindestlohn für rechtswidrig erklärt.[7]
Weblinks
- Internetpräsenz des Verwaltungsgerichts Berlin. Abgerufen am 18. April 2021.
- Übersicht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin. Abgerufen am 18. April 2021.
Einzelnachweise
- Erna Viktoria Xalter neue Präsidentin des Verwaltungsgerichts: Justizsenatorin spricht zum Führungswechsel am Berliner Verwaltungsgericht Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. März 2006
- Berliner Morgenpost - Berlin: Berlins Richter stehen vor 13.600 unerledigten Asylverfahren. (morgenpost.de [abgerufen am 3. Februar 2018]).
- Verwaltungsgericht Berlin: Aufgaben und Geschichte des Verwaltungsgerichts Berlin. Eingesehen am 8. April 2013
- VG Berlin, Urteil vom 4. Juli 2001, Az. 1 A 389.00
- VG Berlin, Urteil vom 17. September 2003, Az. 1 A 317.02
- VG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2000, Az. 35 A 570.99
- VG Berlin, Urteil vom 7. März 2009, Az. 4 A 439.07