Pariser Friedenskonferenz 1946
Die Pariser Friedenskonferenz war eine Konferenz in Paris vom 29. Juli bis zum 15. Oktober 1946 der im Zweiten Weltkrieg alliierten und assoziierten Mächte einerseits sowie Italien und den ehemaligen Verbündeten der Achsenmächte andererseits.[1][2][3][4][5]
Der Abschluss von Friedensverträgen mit Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Finnland war im Sommer 1945 auf der Potsdamer Konferenz im Hinblick auf eine Aufnahme in die Organisation der Vereinten Nationen vereinbart[6] und das Verfahren in einem Kommuniqué des Rats der Außenminister vom Dezember 1945 konkretisiert worden.[7][8]
Da an der Konferenz 33 Staaten teilnahmen, von denen 21 stimmberechtigt waren, wird sie auch Konferenz der 21 Nationen genannt.[9][10] Die Konferenz gab den Staaten, die sich aktiv am Krieg gegen die Achsenmächte beteiligt hatten, Gelegenheit, zu den Vertragsentwürfen der Großmächte Stellung zu nehmen.[11]
Die Anti-Hitler-Koalition, vor allem die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten und Großbritannien, verhandelten auf dieser Konferenz die Friedensbedingungen mit den europäischen Kriegsgegnern Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Finnland. Italien blieb von den Beratungen ausgeschlossen. Ähnlich wie bei der Londoner Vorkonferenz durfte Ministerpräsident Alcide De Gasperi lediglich eine Ansprache halten.[12]
Inhalt der Verträge
Die am 10. Februar 1947 in Paris unterzeichneten Verträge beendeten den Kriegszustand zwischen den Vertragsparteien, regelten den Abzug der alliierten Besatzungstruppen und die Repatriierung der Kriegsgefangenen. Außerdem wurden die jeweiligen nationalen Streitkräfte beschränkt, kriegsbedingte Grenzänderungen revidiert und aus dem Krieg entstandene Rechtsansprüche wie die Leistung von Reparationen festgesetzt. Italien sollte außerdem Kriegsverbrecher festnehmen und an die Alliierten ausliefern.
Die Friedensverträge umfassten auch die Einführung von Minderheitenrechten und Regelungen über Gebietsverluste. So musste Italien sein Kolonialreich in Afrika sowie den Dodekanes aufgeben.
Zu Grenzänderungen kam es an
- der ungarisch-slowakischen (Annullierung des Ersten Wiener Schiedsspruchs, zuzüglich der Abtretung des Bratislavaer Brückenkopfes),[13]
- der rumänisch-ungarischen (Annullierung des Zweiten Wiener Schiedsspruchs),[14]
- der sowjetisch-rumänischen (Abtretung Bessarabiens, der nördlichen Bukowina und des Herza-Gebietes an die Sowjetunion),[14]
- der bulgarisch-rumänischen (Bestätigung der Abtretung Süddobrudschas aus dem Jahr 1940 im Vertrag von Craiova),
- der sowjetisch-finnischen (Abtretung Ostkareliens),[15][16]
- der italienisch-jugoslawischen (Abtretung von Istrien und Palagruža, Triest wird „freie Stadt“)[17] und
- der französisch-italienischen (Abtretung von Tende und der Vallée Étroite) Grenze.[18]
Die politischen Bestimmungen schrieben fest, dass alle Unterzeichner
- „die notwendigen Maßnahmen für alle in ihrem Einflussbereich existierenden Personen, unabhängig von ihrer Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion, zu ergreifen haben, damit diese in den Genuss der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten wie Meinungsfreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Religionsfreiheit, politischer Anschauung und Versammlungsfreiheit kommen“.
Da Teile der Bevölkerung als Partisanen während des Krieges auf Seiten der Alliierten gekämpft hatten, wurden der Bevölkerung keine Strafen auferlegt. Jede Regierung verpflichtete sich zu Maßnahmen gegen ein Wiederaufleben faschistischer und anderer
- „politischer, militärischer oder paramilitärischer Organisationen, deren Zweck die Aberkennung der politischen Rechte für das Volk ist“.
In Finnland wurden die diktierten Grenzen als eine große Ungerechtigkeit und ein Verrat der Westmächte empfunden. Die Westmächte hatten während des Winterkrieges von 1939 bis 1940 mit Finnland sympathisiert; nun aber tolerierten sie die sowjetischen Gebietseinverleibungen, die auf den Frieden von Moskau 1940 und den Waffenstillstand von Moskau 1944 zurückgingen.
Die Frage der Kriegsreparationen entpuppte sich als eine der schwierigsten Nachkriegsbedingungen. Die Sowjetunion bestand auf den höchstmöglichen Forderungen, mit einer Ausnahme für Bulgarien, das nicht am Deutsch-Sowjetischen Krieg teilgenommen hatte.
In den Verträgen mit Rumänien, Ungarn und Finnland wurden die Reparationsbedingungen relativ hoch angesetzt und nicht mehr revidiert. Die Sowjetunion erließ jedoch 1948 Finnland, Ungarn, Rumänien und Bulgarien 50 Prozent der Reparationsschulden.[19]
Reparationen
Die Höhe der von den einzelnen Achsenmächten jeweils zu leistenden Entschädigungszahlung wurde in den einzelnen Verträgen festgesetzt. Art und Menge eventuell darüber hinaus zu liefernder Güter sollten durch weitere bilaterale Abkommen bestimmt werden.[20]
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Literatur
- Die Friedensverträge in deutschem Wortlaut. Erstes Heft der Friedensverträge mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland. Verlag Lambert Schneider, Heidelberg 1947.
- Eberhard Menzel (Hrsg.): Die Friedensverträge von 1947 mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland mit einer Einführung von Eberhard Menzel. Quellen für Politik und Völkerrecht, Band 1. Verlag Europa-Archiv, 1948.
- Ernst Wolff: Vorkriegsverträge in Friedensverträgen. 1949 (Anhang 1. Versöhnungs-Kommissionen in den Pariser Friedensverträgen). Reprint, de Gruyter, Berlin 2017, ISBN 978-3-11-141493-5.
- Josef Soder: Die Stellung der „ehemaligen Feindstaaten“ in der UN-Satzung. Vereinte Nationen 1965, S. 15–22 (PDF).
- Ignac Romsics: Kriegsziele und Nachkriegsordnung in Ostmitteleuropa: Der Pariser Friedensvertrag von 1947 mit Ungarn. Übersetzt von Tibor Schäfer. Studien zur Geschichte Ungarns, 2009, ISBN 978-3-93333-769-6.
Weblinks
- Friedensvertrag der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika, Chinas, Frankreichs, Australiens, Belgiens, der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik, Brasiliens, Kanadas, der Tschechoslowakei, Äthiopiens, Griechenlands, Indiens, der Niederlande, Neuseelands, Polens, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Südafrikanischen Union und der Volks-Bundesrepublik von Jugoslawien mit Italien, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik, Kanadas, der Tschechoslowakei, Indiens, Neuseelands, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik und der Südafrikanischen Union mit Rumänien vom 10. Februar 1947. Ungarisches Institut München, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik, Kanadas, der Tschechoslowakei, Indiens, Neuseelands, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Südafrikanischen Union und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien mit Ungarn, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Tschechoslowakei, Griechenlands, Indiens, Neuseelands, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Südafrikanischen Union und der Volks-Bundesrepublik von Jugoslawien mit Bulgarien, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Friedensvertrag der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, der Weißrussischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Tschechoslowakei, Indiens, Neuseelands, der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik und der Südafrikanische Union mit Finnland, unterzeichnet in Paris am 10. Februar 1947. verfassungen.eu, abgerufen am 9. Juni 2021.
- Australian Legal Information Institute: Australian treaty series 1948 (Volltext der Verträge, englisch).
- Kurt W. L. Gelsner: Tschechoslowakische Gebietsansprüche DIE ZEIT, 27. November 1947.
Einzelnachweise
- Markus Helmes: Der Pariser Friedensvertrag für Italien von 1947. Entstehung, Bestimmungen, Auswirkungen. In: Zeitgeschichte Bd. 25 (1998), S. 5–35.
- Trostpflaster für Rumänien Der Spiegel, 24. Januar 1947.
- Ignac Romsics: Kriegsziele und Nachkriegsordnung in Ostmitteleuropa: Der Pariser Friedensvertrag von 1947 mit Ungarn. Gabriele Schäfer (Hrsg.), 2009.
- Bulgarien kam billig davon Der Spiegel, 24. Januar 1947.
- Finnlands Verhängnis Der Spiegel, 24. Januar 1947.
- Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin. Potsdamer Abkommen. X. Der Abschluß der Friedensverträge und Zulassung zur Organisation der Vereinten Nationen. Konrad-Adenauer-Stiftung, abgerufen am 16. April 2023.
- Ernest Bevin, James F. Byrnes, V. M. Molotov: Das amtliche Kommuniqué der Moskauer Konferenz (27. Dezember 1945). Die Friedens-Warte 1946, S. 63–76.
- Fünf Verträge suchen einen Frieden. Der Spiegel, 24. Januar 1947.
- Liste der Friedensverträge in Europa. Paris, 10. Februar 1947. Abgerufen am 14. April 2023.
- Karl-Heinz Gräfe: Machtpoker der Großmächte. Vor 55 Jahren: Friedenskonferenz in Paris. Neues Deutschland, 9. Februar 2002.
- Wilhelm Cornides: Die Formierung der Fronten. In: Die Weltmächte und Deutschland. Geschichte der jüngsten Vergangenheit 1945–1955. Springer-Verlag, 1957, S. 151–154.
- Edgar R. Rosen: Paris, Frieden von. In: Carola Stern, Thilo Vogelsang, Erhard Klöss, Albert Graff (Hrsg.): Lexikon zur Geschichte und Politik im 20. Jahrhundert. Bd. 2, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1971, S. 606.
- Artikel 1 des Vertrags mit Ungarn
- Artikel 1 des Vertrags mit Rumänien
- Artikel 1 des Vertrags mit Finnland
- Finnlands Grenzen nach dem Pariser Friedensvertrag 1947. Universität Rostock, abgerufen am 16. April 2023.
- Artikel 3 und 4 des Vertrags mit Italien
- Artikel 2 des Vertrags mit Italien
- Walter Theimer: Lexikon der Politik, S. 102ff (Bulgarien), 204f (Finnland), 574ff (Rumänien), 682 (Ungarn). Lehnen Verlag, München 1953.
- Vgl. zu den erbrachten Zahlungen Statista: Reparationszahlungen der Verbündeten der Achsenmächte (ohne Japan und Deutschland) in der Nachkriegszeit von 1945 bis 1953 in Millionen US-Dollar, 19. März 2015.
- Alle Angaben in US-Dollar mit Preisen auf dem Niveau von 1938.
- Artikel 74 ff.
- Artikel 23
- Artikel 23
- Artikel 22
- Artikel 21