Vertrag von Hitzkirchen

In dem Vertrag von Hitzkirchen, geschlossen am 14. Juni 1528 in Hitzkirchen, einem heutigen Ortsteil von Kefenrod im Wetteraukreis, verzichtete der insbesondere durch seinen Ablasshandel bekannte Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg gegenüber dem Landgrafen Philipp von Hessen endgültig auf die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen. Damit war das jahrhundertelange Ringen um die Vorherrschaft in Hessen beendet, und für Philipp war der Weg frei, eine selbständige Landeskirche in Hessen einzuführen.

Der Vertrag von Hitzkirchen beendete die Krise um die sogenannten „Packschen Händel“. Otto von Pack hatte den Landgrafen zu einer diplomatischen und militärischen Offensive gegenüber katholischen Ständen aufgewiegelt, und Philipp zog daraufhin seine Truppen an den Grenzen zu den Bistümern Bamberg und Würzburg zusammen. Um eine kriegerische Eskalation zu vermeiden, übernahmen die Bistümer Bamberg und Würzburg sowie Kurmainz die hessischen Rüstkosten. Mainz verpflichtete sich zur Zahlung von 40.000 Gulden und verpfändete, als Sicherung, die Stadt Gernsheim an Hessen.[1]

Einzelnachweise

  1. Hermann-Josef Braun: Albrecht von Brandenburg (1490–1545) Erzbischof und Kurfürst in einer Epoche des Umbruchs (Memento des Originals vom 25. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.regionalgeschichte.net auf regionalgeschichte.net

Literatur

  • Gerhard Müller (Hg.): Theologische Realenzyklopädie, Bd. 15, de Gruyter, 1986 (S. 265) ISBN 3-11-008585-2
  • Neue Deutsche Biographie; Bd.: 19, Nauwach - Pagel, Berlin, 1999; Seite 767 online
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