Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rats sowie der EU-Kommission regelt. Danach haben sämtliche EU-Bürger das Recht, auf Anfrage Dokumente der Institutionen zu erhalten.
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 | |
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Titel: | Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Informationsfreiheitsverordnung[1][2] |
Geltungsbereich: | EU |
Rechtsmaterie: | Informationsfreiheitsrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Art. 255 Abs. 2 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 3. Dezember 2001 |
Fundstelle: | ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43–48 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten! |
Inhalt
Die Verordnung soll Transparenz der EU-Institutionen gewährleisten und damit eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess sicherstellen. Insbesondere Dokumente des Gesetzgebungsprozesses der Europäischen Union sollen in größtmöglichem Umfang direkt zugänglich gemacht werden.
Aufbau der Verordnung
Die Verordnung besteht aus 19 Artikeln:
- Artikel 1 bis 3: Allgemeine Bestimmungen (Zweck, Zugangsberechtigte und Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen)
- Artikel 4 und 5: Ausnahmen vom Informationszugang, Dokumente von Mitgliedsstaaten
- Artikel 6 bis 10: Modalitäten des Antragsprozesses
- Artikel 11 bis 14: Aktive Veröffentlichungen und Informationen
- Artikel 15 bis 18: Verwaltungspraxis und Maßnahmen
- Artikel 19: Inkrafttreten
Klagen
Nach einer Klage des ehemaligen Beamten Emilio de Capitani gegen das Europäische Parlament entschied das Gericht der Europäischen Union am 22. März 2018,[3] dass die EU-Institutionen auf Basis der Verordnung 1049/2001 auch Dokumente aus informellen Trilogen herausgeben müssen.[4]
Einzelnachweise
- http://www.umweltinstitut.org/presse/presse-details/aspresse/129/umweltinstitut-klagt-auf-freigabe-geheimer-sitzungsdokumente-zu-ceta.html?tx_aspresse_pi1%5Bpage%5D=6&cHash=82d0df73a0f770693cad4cd0ddfb1662
- Bretthauer, Sebastian. "Informationszugang im Recht der Europäischen Union." Die Öffentliche Verwaltung (2013): 677–685
- Das Europäische Parlament muss auf einen konkreten Antrag hin grundsätzlich Zugang zu den Dokumenten über die laufenden Triloge gewähren. (PDF) In: Curia EU. 22. März 2018, abgerufen am 10. November 2018.
- EU-Gericht kritisiert europäische Gesetzgebungsverfahren. In: Zeit Online. 22. März 2018, abgerufen am 10. November 2018.