Verfassungsreferendum im Iran 1989

Das Verfassungsreferendum im Iran 1989 war eine Volksabstimmung am 28. Juli 1989 über die überarbeitete Verfassung der Islamischen Republik Iran. Sie war notwendig geworden, nachdem der Oberste Führer Ajatollah Ruhollah Chomeini gestorben war, und sein Nachfolger Ali Chamenei formal nicht die nötigen Qualifikationen besaß, um das Amt anzutreten. Das Referendum wurde zusammen mit der Iranischen Präsidentschaftswahl 1989 abgehalten.

Verfassungsänderung

Die von der Expertenversammlung im September 1979 ausgearbeitete und in einem Referendum im Dezember 1979 bestätigte Verfassung war maßgeschneidert auf den Revolutionsführer Ruhollah Chomeini. Chomeini befürchtete nach seinem Tod ein Machtvakuum und schuf Anfang 1988 den Schlichtungsrat, der bei strittigen Gesetzen zwischen Parlament und Wächterrat das letzte Wort und damit die Entscheidung haben sollte. Dieser Schlichtungsrat, in der alten Verfassung nicht erwähnt, wurde in Artikel 112 legitimiert. Artikel 5 und Artikel 107 wurden dahingehend geändert, dass der Oberste Führer der Ummah nicht mehr gleichzeitig der Oberste (religiöse) Rechtsgelehrte sein muss, sondern für das Amt geeignet sein soll, wer neben islamischer Gelehrsamkeit über angemessene politische, administrative und soziale Fähigkeiten verfügt.[Anm. 1] Des Weiteren wurde in Artikel 111 eingefügt, das es dem Expertenrat (Artikel 108) möglich sein soll, den Revolutionsführer seines Amtes zu entheben.[Anm. 2] Das Amt des Ministerpräsidenten wurde abgeschafft, dafür dieses Amt mit dem Amt des Präsidenten zusammengelegt (Artikel 113). Artikel 176 wurde für den Sicherheitsrat neu geschaffen und dieser personell aufgestockt.[1] Insgesamt wurden 46 Artikel der Verfassung geändert.[2]

Ergebnis

Stimmen %
Ja16.025.45997,54
Nein398.8672,43
ungültig4.6500,03
Summe 16.428.976 100 %

[Anm. 3]

Diese Verfassung vom 28. Juli 1989 gilt noch heute.[3]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Ajatollah Chomeini war der uneingeschränkte religiöse Führer des Iran von 1979 bis 1989. Sein Nachfolger, Ali Chamene’i, der bereits am 4. Juni 1989 vom Expertenrat zum Nachfolger gewählt wurde, und dessen religiöse Qualifikation nicht besaß, musste durch die Verfassungsänderung und das Referendum vom 28. Juli 1989 im Nachhinein legitimiert werden.
  2. Chomeini seines Amtes zu entheben wäre undenkbar gewesen.
  3. Das Ergebnis der Zustimmung von über 97 % war fast identisch mit dem Ergebnis von Akbar Hāschemi Rafsandschāni, der mit knapp 95 % neuer Präsident wurde.

Einzelnachweise

  1. Wahied Wahdat-Hagh: Die islamische Republik Iran. Berlin 2003, ISBN 3-8258-6781-1, S. 253 ff
  2. Wahied Wahdat-Hagh: Die islamische Republik Iran. Berlin 2003, ISBN 3-8258-6781-1, S. 289
  3. servat.unibe.ch Verfassung der IRI (engl.), abgerufen am 7. Februar 2013
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