Verfall (Recht)
Der Verfall ist eine im strafrechtlichen Kontext vorgesehene Maßnahme zur Vermögensabschöpfung.
Mehrere Rechtsordnungen kennen Bestimmungen zum Verfall, etwa:
- Verfall (österreichisches Strafrecht)[1]
- Verfall (liechtensteinisches Strafrecht)
Bis 2017 gab es auch in Deutschland den Begriff Verfall (deutsches Recht), seitdem wird nur noch der Begriff Einziehung verwendet.
Dem schweizerischen Strafrecht ist der Begriff Verfall fremd, vgl. Einziehung (StGB-CH).
Einzelnachweise
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.