Uwe-Christian Arnold
Uwe-Christian Arnold (* 1944 in Berlin; † 12. April 2019 ebenda) war ein deutscher Arzt und „Deutschlands bekanntester Sterbehelfer“.[1]
Leben
Uwe-Christian Arnold absolvierte nach dem Abitur ein Medizinstudium in Berlin und erhielt 1973 seine Approbation. Anschließend wurde er Facharzt für Urologie und war von 1980 bis 2000 in eigener Praxis tätig. Nach langer und schwerer Krebserkrankung tötete er sich am 12. April 2019 selbst. Arnold war gesellschaftlich engagiert, u. a. im Beirat der evolutionär-humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung.[2]
Wirken
Bundesweit bekannt wurde Uwe-Christian Arnold, als er sich ab Mitte der 1990er Jahre mit dem Thema der Selbstbestimmung am Lebensende und der humanen Sterbehilfe auseinandersetzte. Dabei legte er laut Tagesspiegel Wert darauf, Menschen mit Suizidgedanken nicht einfach eine rasche Lösung zu eröffnen, sondern sie zu beraten. Das könne bedeuten, dass man einen anderen Ausweg als den Suizid finde.[3] Insgesamt begleitete Arnold nach eigenen Angaben mehr als 500 Schwerkranke, die selbstbestimmt sterben wollten.[4] Er war laut Zeit „Deutschlands bekanntester Sterbehelfer“.[1]
2007 untersagte ihm die Ärztekammer Berlin unter Androhung von 50.000 Euro Strafe, einer Patientin tödliche Medikamente für deren beabsichtigten Suizid zu überlassen. Im April 2012 gewann Arnold den Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte, die Ärztekammer hätte kein uneingeschränktes Verbot des ärztlich assistierten Suizids aussprechen dürfen.[5] Gegen Arnold wurden mehrfach Prozesse angestrengt, die er laut DW jedoch alle gewann.[6]
Über seine Arbeit wurde vielfach in den Medien berichtet, u. a. in der ARD-Themenwoche Leben mit dem Tod in der Fernsehdokumentation Sie bringen den Tod – Sterbehelfer in Deutschland im Dezember 2012.[7] Arnold war häufig in Medien präsent, u. a. als Gast in den Talkshows Günther Jauch[8] und Hart aber fair.[9]
2014 veröffentlichte er mit Michael Schmidt-Salomon im Rowohlt Verlag das Buch Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben.[10] Arnold unterstützte maßgeblich die zivilgesellschaftliche Kampagne Für das Recht auf Letzte Hilfe, bei der er sich gemeinsam mit bekannten Persönlichkeiten wie Ralph Giordano, Bernhard Hoëcker, Ralf König, Gudrun Landgrebe, Fritz J. Raddatz, Udo Reiter und Konstantin Wecker[11] gegen die Kriminalisierung der Sterbehilfe in Form des 2015 vom Bundestag eingeführten § 217 StGB aussprach.[12]
Arnold gehörte sodann mit anderen Ärzten und Betroffenen zu den Beschwerdeführern gegen § 217 StGB vor dem Bundesverfassungsgericht. Zur mündlichen Verhandlung am 16. und 17. April 2019 in Karlsruhe sollte er eine Stellungnahme vortragen. In dem von Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle gezeichneten Schreiben heißt es, es wäre sinnvoll, wenn „Herr Uwe-Christian Arnold persönlich erscheint und über seine berufliche Praxis berichtet. Das Gericht ist besonders daran interessiert, in welcher Lebenssituation Patienten Suizidwünsche äußern und wie hiermit umgegangen wird“.[13]
Am Abend vor seinem Tod am 12. April 2019 versandte Arnold seine Stellungnahme[14] für das Bundesverfassungsgericht, die postum am ersten Verhandlungstag (16. April 2019) vor dem Bundesverfassungsgericht von seinem Rechtsanwalt verlesen wurde.[15]
Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig.[16]
Schriften
- Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben (gemeinsam mit Michael Schmidt-Salomon), Rowohlt Verlag, 2014. ISBN 978-3-498-09617-5.
Weblinks
- Das politische Testament des Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold: „Bitte verschließen Sie nicht die Augen vor der Realität!“ Arnolds Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht vom 11. April 2019. Humanistischer Pressedienst
- Ein Sterbehelfer, der das Leben liebte. Nachruf im Humanistischen Pressedienst, 13. April 2019
Einzelnachweise
- „Wir Ärzte sind fürs Leben da. Aber zum Leben gehört auch Sterben“ (Memento vom 27. Dezember 2014 im Internet Archive). Interview von Evelyn Finger mit Uwe-Christian Arnold. Zeit Online, 7. Dezember 2014.
- Arnold, Uwe-Christian. Abgerufen am 18. April 2020.
- Hartmut Wewetzer: Ich verstehe mich als Vorkämpfer. Tagesspiegel, 19. Juni 2007, abgerufen am 18. April 2020.
- Evelyn Finger interviewt Uwe-Christian Arnold: Uwe-Christian Arnold: „Es gibt ein Recht auf letzte Hilfe“. Zeit Online, 26. Februar 2020, abgerufen am 18. April 2020.
- Gerichtsurteil: Arzt darf todbringendes Medikament überlassen. Berliner Zeitung, abgerufen am 18. April 2020.
- Sterbehilfeverbot wird gelockert. Deutsche Welle, 26. Februar 2020, abgerufen am 19. April 2020.
- Sie bringen den Tod - Sterbehelfer in Deutschland. ARD, abgerufen am 18. April 2020. Online verfügbar auf YouTube.
- Oliver Tolmein: TV-Kritik „Jauch“: Sterben, wenn der Arzt hilft? FAZ.NET, 20. Januar 2014, abgerufen am 18. April 2020.
- „Hart aber fair“ diskutiert Sterbehilfe: „In Bielefeld ja, in Wuppertal nein“. In: RP ONLINE. Abgerufen am 18. April 2020.
- Uwe-Christian Arnold, Michael Schmidt-Salomon: Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben. Rowohlt, 2014, ISBN 978-3-498-09617-5.
- Sterbehilfe – Mein Ende gehört mir! – Unterstützer. Website der Kampagne Mein Ende gehört mir! Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, Giordano-Bruno-Stiftung, abgerufen am 18. April 2020.
- Sterbehilfe – Mein Ende gehört mir! Website der Kampagne Mein Ende gehört mir. Abgerufen am 18. April 2020.
- Gita Neumann: Uwe-Christian Arnold: Sein Vermächtnis und die Urnenfeier. hpd – Humanistischer Pressedienst, 16. April 2020, abgerufen am 18. April 2020.
- Uwe-Christian Arnold: Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht „Bitte verschließen Sie nicht die Augen vor der Realität!“. hpd – Humanistischer Pressedienst, 11. April 2019, abgerufen am 19. April 2020.
- Michael Schmidt-Salomon: Ein Sterbehelfer, der das Leben liebte. hpd – Humanistischer Pressedienst, 13. April 2019, abgerufen am 18. April 2020.
- Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 12/2020. Bundesverfassungsgericht, 26. Februar 2020, abgerufen am 18. April 2020.