Dachtraufe
Als Dachtraufe, kurz Traufe (von mittelhochdeutsch troufen „träufeln, tropfen lassen“), wird die Tropfkante am Dach eines Gebäudes bezeichnet. Hier fließt während eines Regens das gesammelte Wasser der Dachfläche ab. An der Traufe befindet sich daher in niederschlagsreichen Gebieten meist eine Dachrinne. Die Länge der Traufe entspricht der Dachflächenbreite. Die Fläche des Dachs zwischen der Außenwand des Gebäudes und der Traufe ist der „Dachüberstand“.
Die Traufe begrenzt eine geneigte Dachfläche nach unten – die obere Begrenzung ist der „Dachfirst“. Die seitlichen Begrenzungen heißen „Ortgang“, „Grat“ und „Kehle“.
Die Seite des Hauses, an dem sich die Traufe befindet, wird als Traufseite bezeichnet, im Gegensatz zur Giebelseite. Ein Haus, dessen Haupteingang sich auf der Traufseite befindet, heißt Traufhaus.
Traufpunkt und Traufhöhe
Als „Traufpunkt“ (auch „Traufenpunkt“) wird ein Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet. Die Höhe zwischen Traufpunkt und dem Terrain wird als „Traufhöhe“ bezeichnet.
Als begrenzendes Maß im Bauplanungsrecht entspricht die Traufhöhe nicht unbedingt in jedem Punkt der Höhe der Dachrinne über dem Erdboden, sondern wird gemittelt bzw. zeichnerisch ermittelt. Die maximale Traufhöhe kann in einem Bebauungsplan festgeschrieben werden. In Berlin gilt beispielsweise häufig eine traditionelle Traufhöhe von 22 m. Im Bebauungsplan kann eine maximale Traufhöhe auch abhängig von der Dachneigung festgelegt werden, so kann sie z. B. für eingeschossige Einfamilienhäuser 3,5 m bei 45° Dachneigung und 4,0 m bei 35° Dachneigung betragen. Außerdem wird im Allgemeinen auch die Firsthöhe festgelegt, was zu weiteren Einschränkungen bei der Traufhöhe führt.
Die Bezugspunkte der Traufhöhendefinition beziehen sich in der Regel auf die Oberkante der öffentlichen Straße und den Schnittpunkt zwischen dem aufgehenden Mauerwerk, der Außenwand, mit dem Dachsparren. Auch hier kann durch den Bebauungsplan präzisiert werden, ob die Unterkante des Sparrens oder die Dachhaut maßgebend sind. Dachaufbauten lösen keine Traufhöhen im Planungsrecht aus. Die Traufhöhe ist immer an die Decke des letzten möglichen Vollgeschosses und der aufgehenden Außenwand angebunden.
Traufrecht
Hat der Besitzer eines Grundstücks das Recht, das Regenwasser auf das Grundstück des Nachbarn abtropfen zu lassen, so spricht man von einem Traufrecht.[1] Mit dem Dachtraufrecht hat dieses Recht nichts zu tun.
Traufständig
Der Begriff „traufständig“ bezieht sich auf die Orientierung eines Gebäudes in Bezug zu einer erschließenden Straße oder einem Platz. Bei traufständiger Bauweise stehen die Traufe (und der First) eines Gebäudes parallel zur Straße. Der Gegenbegriff in Architektur und Stadtplanung ist „giebelständig“.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Franz Carl Anton Grein: Vom Traufrechte. (Memento des vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. In: Baurecht nach den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts. Berlin 1863, S. 189.