Thomas Heinrich von Huss
Thomas Heinrich von Huss (* 23. Februar 1704 in Minden; † 1. Juni 1774 ebd.) war ein minden-ravensbergischer Regierungsdirektor und Bürgermeister in der ostwestfälischen Stadt Minden.
Leben
Herkunft und Familie
Thomas Heinrich von Huss war Angehöriger der preußischen Beamtenfamilie von Huss. Sein Vater Johann Helfrich (1652–1730), Regierungsrat in Minden, wurde gemeinsam mit seinen Brüdern Karl Adolf († 1743), Stadtpräsident in Magdeburg und Gustav Anton († 1727), Oberappellationsgerichtsrat in Berlin, 1702 in den preußischen Adelstand erhoben.[1] Seine Mutter war Katharina Margaretha Hilmers († 1734).
Er heiratete 1728 Wilhelmina Culemann (1709–1733) und 1734 Charlotte Elisabeth Culemann (* 1703), Cousinen aus der Verwandtschaft von Rudolph Culemann (1705–1771). Aus erster Ehe sind drei, aus zweiter Ehe zwei Töchter bekannt.
Werdegang
Thomas Heinrich von Huss wurde 1728 als Regierungsrat bei der Regierung des Fürstentum Minden und der Grafschaft Ravensberg bestallt. Weiterhin war er Konsistorialrat in Minden. 1728 übernahm er die Stelle als Regierungsarchivar von seinem Bruder seit 1736 Geheimer Justizrat und 1730 die als erster Bürgermeister von seinem Schwiegervater. Ab dem Jahr 1736 war er Mitglied des „mindischen Collegii sanitatis“, dessen Direktor er zuletzt war. 1737 wurde er Friedenskommissar in Minden und 1738 minden-ravensbergischer Regierungsdirektor. Seit dem Jahr 1740 bekleidete er auch die Stelle eines Grenzrates und war 1769 Mitglied des mindischen Kriminalkollegiums.
Literatur
- Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich. Teil 2: Biographien. Böhlau Verlag, Wien, Köln und Weimar 2003, S. 298–307.
- Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 450 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Einzelnachweise
- Leopold von Zedlitz-Neukirch: Neues preussisches Adelslexicon. Band 2, Leipzig 1836, S. 467.