Thüringer Oberverwaltungsgericht
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Thüringen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Thüringer OVG hat seinen Sitz in Weimar. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Leitung
- Ab 27. Juli 1994: Hans-Joachim Strauch, * 1. Januar 1939
- Ab 2004: Hartmut Schwan
- Seit 1. Juni 2017: Klaus Hinkel
Instanzenzug
Dem OVG ist das Bundesverwaltungsgericht übergeordnet. Die erstinstanzlichen Gerichte in Thüringen sind die Verwaltungsgerichte Gera, Meiningen und Weimar.
Geschichte
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatten Fürstentümer auf dem Gebiet des heutigen Thüringens als Verwaltungsgericht bezeichnete Institutionen errichtet. So wurde in Sachsen-Meiningen 1897,[1] Sachsen-Coburg-Gotha 1899,[2] Schwarzburg-Sondershausen 1899 und Schwarzburg-Rudolstadt ebenfalls 1899 eine solche Stelle eingerichtet. Aufgrund eines Staatsvertrages von 1910[3] wurde dann 1912 in Jena ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht (OVG) für Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt eingerichtet. Die Fürstentümer Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie schlossen sich zunächst dem OVG Dresden an.[4] Nach Gründung des Landes Thüringen traten 1921 auch Meiningen und Gera-Greiz dem OVG Jena bei.[5] 1923 wurden Bezirksverwaltungsgerichte in Gotha, Meiningen und Gera eingerichtet (später: Kreisverwaltungsgerichte), die dem OVG Jena untergeordnet waren;[6] 1930 wurde ein einheitliches Landesverwaltungsgericht als erstinstanzliches Gericht geschaffen.[7] In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis 1941 weitergeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das OVG Jena wieder eingerichtet, dessen Gerichtsbarkeit sich nun auch auf die ehemals preußischen Gebietsteile erstreckte.[8] 1948 wurde es durch ein in seiner Zuständigkeit beschränktes Landesverwaltungsgericht ersetzt[9] und im Rahmen der Verwaltungsreform von 1952 die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis 1989[10] vollkommen abgeschafft.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung oblag zunächst den Kreisgerichten die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verwaltungshandlungen, die jeweils über eigene Kammern für Verwaltungssachen verfügten. Mit dem Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1992[11] wurde in Thüringen wieder eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit errichtet.
Organisation
Präsident des Gerichtes ist seit 1. Juni 2017 Klaus Hinkel.[12] Sein Vorgänger war Hartmut Schwan. Das Gericht verfügt über 10 Senate.
Einzelnachweise
- Gesetz, betreffend das Verwaltungsstreitverfahren, vom 15. März 1897
- Gesetz und Ministerialbekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes, vom 14. November 1899
- Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1910
- Staatsvertrag über den Anschluß der Fürstentümer Reuß an das sächsische Oberverwaltungsgericht vom 22. Januar 1911
- Gesetz über den Anschluß der Gebiete Meiningen und Gera-Greiz an das Thüringische Oberverwaltungsgericht in Jena und die vorläufige Ordnung der Verwaltungsrechtspflege in Thüringen (Übergangsgesetz zur Verwaltungsgerichtsbarkeit) vom 21. März 1921
- Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 30. Mai 1923, § 3
- Landesverwaltungsordnung für Thüringen in der Fassung vom 22. Juli 1930, § 19a
- Gesetz zur Anpassung der Landesverwaltungsordnung an den neuen Staatsaufbau des Landes Thüringen vom 26. November 1945
- Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7. Oktober 1948
- Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen vom 14. Dezember 1988
- GVBl. S. 576
- mdr.de: Hinkel neuer Präsident des Oberverwaltungsgerichts | MDR.DE. (mdr.de [abgerufen am 20. Juni 2017]).