Türschild
Der Begriff Türschild hat zwei unterschiedliche Bedeutungen.
Abdeckplatte
Zum einen bezeichnet Türschild eine Abdeckplatte über den Aussparungen im Schlossbereich des Türblattes bzw. Türflügels mit einem Führungslager für den Türdrücker.[1] Das Führungslager gibt dem Türdrücker den axialen und radialen Sitz. Man unterscheidet Langschild und Kurzschild. Benennung der Türschild/Türrosettenteile und ihre Kurzzeichen nach DIN 18 255:[2]
- Langschild = L
- Kurzschild = K
- Türrosette = R (für Türrosette)
- Türdrückerrosette = DR
- Schlüsselrosette = SR
- Profilzylinderlochung = PZ (für Profilzylinder)
- Buntbartlochung = BB (für ein Buntbartschloss)
- Sonderlochung = SO (z. B. für Ovalzylinder)
- Einsatz im Wohnbereich = Wo (geringe Beanspruchung, geringe Benutzungshäufigkeit)
- Einsatz im Objektbereich = Ob (hohe Beanspruchung, hohe Benutzungshäufigkeit)
Bezeichnungsbeispiele: „Garnitur DIN 18 255 – L – BB – AI-Wo“ = Türdrückergarnitur mit Langschildern (L) mit Lochung für Buntbart (BB) aus Aluminium für Einsatz im Wohnbereich.
Namensschild
Zum anderen kann Türschild ein Namensschild sein, das an oder auf der Tür angebracht wird; es trägt den Namen des Bewohners oder Nutzers oder die Bezeichnung des Raumes, in den die Tür führt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN 18255:2002-05: Baubeschläge. Türdrücker, Türschilder und Türrosetten. Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung, Beuth-Verlag, Berlin 2002. Der in der Norm im Titel und durchgehend im Text verwendete Plural „Türschilder“ belegt sächliches Genus.
- DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN 18255:2002-05: Baubeschläge. Türdrücker, Türschilder und Türrosetten. Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung, Beuth-Verlag, Berlin 2002, S. 6, Tabelle 1.