SurePay
Die niederländische Firma SurePay bietet mit dem IBAN-Name-Check den Abgleich von Empfängername und Kontonummer (IBAN) bei SEPA-Überweisungen.
Die erste Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD1) von 2009 sieht vor, dass nicht mehr überprüft wird, ob der Name des Empfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Ziel war Automatisierung, Beschleunigung und Kosteneinsparungen bei Banken.[1] Mit Einführung der SEPA-Überweisung 2014 wurden daher Fehlüberweisungen und Betrug erleichtert.[2] Als Notlösung wurden ausländische IBANs von Transaktionen ausgeschlossen, was ein Verstoß gegen EU-Recht ist; dieser Diskriminierung wird durch die Prüfung entgegengewirkt.[3]
Der Entwurf der Payment Services Regulation (PSR) von 2023 sieht vor, dass IBAN und Empfängername wieder abgeglichen werden. Falls diese nicht übereinstimmen, wird dem Überweisungswillingen der Prozentwert der Übereinstimmung mitgeteilt, er kann dann abbrechen oder auf eigenes Risiko fortfahren. Geprüft werden Echtzeitüberweisungen (durch die Instant Payment Regulation, kurz IPR), Onlinebanking, Telefonbanking und vermutlich auch Überweisungsträger bei Abgabe am Schalter.[1]
Verfahren
Vor dem Absenden einer Onlineüberweisung wird eine automatisierte Plausibilitätsprüfung durchgeführt und der Nutzer bekommt eine Benachrichtigung, wenn:
- der eingegebene Name geringfügig von dem des registrierten Kontoinhabers abweicht (z. B. Jansen statt Janssen),
- der eingegebene Name stark von dem des registrierten Kontoinhabers abweicht oder ein völlig anderer Name eingegeben wurde,
- die Kontonummer nicht von einem Unternehmen, sondern von einer Privatperson gehalten wird,
- die IBAN inaktiv ist, also das Bankkonto geschlossen wurde.
Geschichte
Das Unternehmen SurePay wurde 2016 von der Rabobank gegründet,[4] die das Verfahren im gleichen Jahr in den Niederlanden eingeführt hat, wo damit monatlich 1.300 fehlerhafte Überweisungen entdeckt wurden, davon 200 Fälle von Betrugsverdacht. Seitdem wurde die Lösung von 30 niederländischen Banken wie ING oder de Volksbank übernommen.[5] Seit 2020 gibt es das Verfahren in Großbritannien unter dem Namen Confirmation of Payee (CoP), wo es von einem Drittel der Banken eingesetzt wird. Seit 2021 wird es von inzwischen 114 französischen Banken und Unternehmen[6] benutzt. Seit Ende 2021 ist SurePay auch in Deutschland[7] und weiteren EU-Ländern aktiv. 2024 wird es bei den belgischen Banken eingeführt.[8]
Im September 2021 gab SurePay bekannt, neben der Rabobank zwei neue Investoren (Connected Capital und Iris Capital)[9] gewonnen zu haben.
Nach eigenen Angaben ging in den Niederlanden der betrügerische Überweisungen um 81 % und fehlgeleitete Zahlungen um 67 % zurück.[10]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Die Wiedereinführung des Namensabgleichs unter der PSR. 27. September 2023, abgerufen am 21. Januar 2024 (deutsch).
- Rik Coeckelbergs: IBAN-Name Check: Lessons Learned from the UK and the Netherlands. In: TheBankingScene.com. 25. Januar 2022 (englisch).
- EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. 14. März 2012 (Artikel 9).
- Security-FinTech SurePay erhält 12,2 Millionen Euro und startet in Deutschland - Aktuelles. 1. September 2021 .
- Rabobank introduces IBAN-Name Check. Rabobank, 5. September 2017 (englisch).
- ft: CoP: Erster Internationaler IBAN-Name Check zwischen Frankreich und den Niederlanden. In: IT-Finanzmagazin.de. 17. Dezember 2021 (deutsch).
- Security-Fintech SurePay erhält 12,2 Millionen Euro und startet in Deutschland. 1. September 2021, abgerufen am 14. Juni 2022 (deutsch).
- Andreas Kockartz: Plan gegen Betrug: Belgiens Banken werden die IBAN-Nummern in Zukunft mit den Namen vergleichen. In: VRT Nachrichten. 25. Januar 2023 .
- Fintech SurePay welcomes 2 international investors on its mission to prevent international payment fraud - News. Abgerufen am 14. Juni 2022 (englisch).
- SurePay year report 2021. Abgerufen am 14. Juni 2022 (englisch).