Strahlenschutzgesetz (Deutschland)

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und – soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.

Basisdaten
Titel:Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Kurztitel: Strahlenschutzgesetz
Abkürzung: StrlSchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 751-24
Erlassen am: 27. Juni 2017
(BGBl. I S. 1966)
Inkrafttreten am: überw. 1. Oktober 2017
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 20. Mai 2021
(BGBl. I S. 1194, 1201)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
Bek. folgt
(Art. 8 G vom 20. Mai 2021)
GESTA: N026
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetzentwurf und amtliche Begründung auf BT-Drs. 18/11241

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