Strafzettel

Unter Strafzettel oder Bußzettel, Bussenzettel (schweizerisch) werden umgangssprachlich diverse Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer zahlungspflichtigen Verwarnung als Repressalie für eine Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers verstanden.

Verwarnung der Polizei Sachsen
Organstrafverfügungsblock der Bundespolizeidirektion Wien, Deckblatt
In Finnland werden Strafzettel stets vor Witterungseinflüssen geschützt eingetütet angeklemmt.

Nationales:

Durch den Rahmenbeschluss 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und -bußen[4] können Strafzettel prinzipiell innerhalb der Europäischen Union vollstreckt werden.[5]

Die Verjährung beträgt gemäß § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG drei Monate „solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“ Wird die Frist durch einen der in § 33 OwiG genannten Unterbrechungsgründe unterbrochen, so beginnt die sie nach Abs. 3 Satz 1 von vorne. Der Paragraf regelt in Abs. 3 Satz 2 auch, dass nach zwei Jahren die endgültige Verjährung eintritt. Nach § 34 OwiG zieht sich die Vollstreckbarkeit auf fünf Jahre, wenn ein Bescheid in Höhe von über 1000,00 Euro vorliegt. Sollte die Summe unter diesem Wert liegen, beläuft sich die Strafe auf drei Jahre.

Wiktionary: Strafzettel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Duden – Knöllchen – Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme. Bibliographisches Institut GmbH, archiviert vom Original am 22. September 2016;.
  2. Strafmandate, Steuerzahlscheine. verbraucherzentrale.it.
  3. Vergl. hierzu → en:Traffic ticket, englische Wikipedia-Ausgabe
  4. Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. (online, EUR-Lex);
    die Anwendung auf „wegen Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften verhängten Geldstrafen und Geldbußen“ ist im Punkt 4 der Präambel (Erwägung nachstehender Gründe) ausdrücklich genannt.
  5. Verkehrsstrafen im Ausland. help.gv.at.
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