Stauziel

Das Stauziel ist die Wasserspiegelhöhe oberhalb einer Stauanlage (zum Beispiel Wehr, Talsperre, Hochwasserrückhaltebecken, Schleuse oder Flusskraftwerk), die nach ihrer Zweckbestimmung für den normalen Betriebszustand im Regelfall zulässig ist. Der Begriff „Stauziel“ ist in DIN 4048 (Wasserbau-Begriffe) genormt. Es wird als Höhenmaß über der jeweilig gültigen Bezugshöhe angegeben, in Deutschland also aktuell in Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN).

Höhe des Stauzieles

Das Stauziel hängt nicht nur von den technischen Merkmalen der Stauanlage ab, sondern eher von ihrer Zweckbestimmung. Ein reiner Nutzwasserspeicher hat ein möglichst hohes Stauziel. Bei auch dem Hochwasserschutz dienenden Anlagen muss dagegen ein größerer Teil des Stauraums als Hochwasserrückhalteraum freigehalten werden. Das Stauziel liegt deutlich unter Krone der Hochwasserentlastungsanlage und bildet die obere Grenze des Betriebsraums. Das genehmigte Stauziel kann von der Jahreszeit abhängen.

Zum Erreichen des Stauziels kann der Stauspiegel durch Steuerung der Abflussmenge reguliert werden, zum Beispiel über den Grundablass.

Das höchste Stauziel entspricht der Höhe der Oberkante der Hochwasserentlastung (Vollstau), über die ein extremes Hochwasser abfließen kann. Der Begriff höchstes Stauziel ist deshalb davon unabhängig, ob ein so hoher Wasserspiegel jemals erreicht wird.

Regelung in Flussstaukette

In einer Flussstaukette, beispielsweise bei Schleusen, wird das Stauziel oft automatisch geregelt, damit der Fluss als Wasserstraße zwischen den Stauanlagen für die Schifffahrt genutzt werden kann.

Siehe auch

Verwandte Begriffe sind: Höchststau, Absenkziel, tiefstes Absenkziel. Beim höchsten Stauziel unterscheidet man weiter nach dem höchsten Stauziel ZH1 beim 1000-jährlichen Hochwasser und ZH2 beim 10.000-jährlichen Hochwasser.

Gemessen wird der Stauspiegel mit einem Pegel (siehe dort grafische Erläuterung von Wasserspiegelhöhen).

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