Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet)

Das Landschaftsschutzgebiet Stadt Wiesbaden ist ein Landschaftsschutzgebiet, das den größten Teil der unbebauten Fläche der Stadt Wiesbaden umfasst. Mit einer Fläche von 12.858 Hektar umfasst es ungefähr 62,7 % der Stadtfläche und ist eines der größten Landschaftsschutzgebiete in Hessen. Das Landschaftsschutzgebiet wurde am 12. Oktober 2010 eingerichtet. Es umfasst verschiedene Naturräume wie das Main-Taunus-Vorland, die Wiesbadener Bucht, Teile des Vortaunus, des Rheingaus und der Untermainebene. Im Norden des Stadtbereichs überschneidet sich das Schutzgebiet mit dem Naturpark Rhein-Taunus. Innerhalb des Schutzgebiets befinden sich sieben Naturschutzgebiete und die FFH-Gebiete Buchenwälder nördlich von Wiesbaden, Rabengrund, Goldsteintal und Rettbergsaue.

LSG Stadt Wiesbaden

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Der Rabengrund von Wiesbaden ist Teil des Landschaftsschutzgebietes

Der Rabengrund von Wiesbaden ist Teil des Landschaftsschutzgebietes

Lage Wiesbaden, Hessen, Deutschland
Fläche 128,58 km²
Kennung 2414001
WDPA-ID 555513808
Geographische Lage 50° 5′ N,  14′ O
Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet) (Hessen)
Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet) (Hessen)
Meereshöhe von 83 m bis 608 m
Einrichtungsdatum 2010
Verwaltung Stadt Wiesbaden

Amtliche Verordnung für das Schutzgebiet

Nach der Schutzgebietssatzung und laut Verordnung der Stadt Wiesbaden aus dem Jahr 2010 hat das Landschaftsschutzgebiet folgende Zwecke:[1]

  • die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der von einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geprägten Kulturlandschaft wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, wegen ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung und für den Schutz des Naturhaushalts;
  • die Erhaltung der großen zusammenhängenden Waldgebiete als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Ressourcenschutz und die landschaftsgebundene Erholung;
  • die Sicherung der Fließgewässer und ihrer Auen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und für den Biotopverbund;
  • die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Schutz von Klima, Boden, Wasser und Luft;
  • die Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, der Eigenart und der Schönheit des Landschaftsbildes und die Erhaltung der Landschaft als störungsfreier und frei zugänglicher Erlebnisraum für die landschafts- und freiraumgebundene Erholung;
  • die Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen, artenreichen, die Kulturlandschaft prägenden Lebensräume, insbesondere Hainsimsen-Buchenwälder und sonstige Laub- und Laubmischwälder, Feuchtgrünländer, Seggenriede und Röhrichte sowie Magerrasen, Streuobstbestände, Wegraine und Gewässerläufe mit den sie begleitenden Auen einschließlich der heimischen Tierwelt;
  • die Erhaltung und bestandsschonende Entwicklung von Landschaftsteilen mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung wie Garten-, Boden- und Kulturdenkmälern und landschaftsprägender Gelände- und Nutzungsformen (Hohlwege, Terrassen, Streuobstwiesen);
  • die Erhaltung und Entwicklung von Biotopvernetzungsstrukturen.
Commons: Landschaftsschutzgebiet Wiesbaden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Zitiert aus: Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Stadt Wiesbaden“ und zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Hessische Mainauen“ vom 24. September 2010. (PDF) In: wiesbaden.de. Abgerufen am 24. April 2020.
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