Stadt- und Erstes Landamt Bruchsal

Das Stadt- und Erste Landamt Bruchsal war eine von 1809 bis 1819 bestehende Verwaltungseinheit im Land Baden.

Orte 1809

Das Amt setzte sich bei seiner Gründung aus den folgenden Ortschaften zusammen:[1]

Zuvor beim Oberamt Bruchsal:

außerdem:

Orte ab 1810

Im Dezember 1810 wurde eine grundlegende Umstrukturierung dieses und des zeitgleich gegründeten Zweiten Landamts verkündet. An die Stelle einer eher zufällig wirkenden Verteilung trat eine nach Himmelsrichtungen. In diesem Falle waren es die Orte im Süden und Westen des Bereichs:[2]

Bei dieser Gelegenheit ging Weingarten wieder zurück an Durlach, hinzu kamen vom Bezirksamt Philippsburg[1] Liedolsheim und Rußheim.

1813 kam das anstelle des eingegangenen Dettenheims neu gegründete Karlsdorf dazu, eine ursprünglich vorgesehene Zuteilung von Münzesheim wurde zurückgenommen.[3] Graben, Liedolsheim und Rußheim wurden Anfang 1819 dem Landamt Karlsruhe zugewiesen.[4]

Weitere Entwicklung

1819 wurden beide Bruchsaler Ämter dauerhaft vereinigt, erneut unter der Bezeichnung Oberamt Bruchsal.[5] Dieses entwickelte sich bis 1864 zum Bezirksamt und ging über den Landkreis Bruchsal im Rahmen der Kreisreform 1973 im Landkreis Karlsruhe auf.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 412f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  2. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, S. 358. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  3. Einteilung des Landes in Bezirksämter im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt 1813, Ausgabe XII, 23. Dezember 1813, und Korrektur dazu, veröffentlicht am 8. Januar 1814, S. 10f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Entsprechender Beschluss der Regierung, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Staats- und Regierungsblatt am 17. Februar 1819, S. 27.
  5. Beschluss der Vereinigung der Stadt- und Landämter Bruchsal, Pforzheim, Rastatt und Freiburg. Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 10. Februar 1819, S. 19.
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