Sportschifferschein

Sportschifferscheine sind in Deutschland die amtlichen Führerscheine zum Führen eines Sportbootes. Die Scheine sind für die private Nutzung von Sportbooten freiwillig, für die gewerbliche Nutzung aber vorgeschrieben. Sie bauen auf dem Sportbootführerschein See auf, der in Deutschland zum Führen eines Sportbootes ab einer Motorisierung von 15 PS im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung vorgeschrieben ist. Die Führerscheine sind zum Führen gewerblich genutzter Sportboote im vorgesehenen Fahrtbereich erforderlich (§ 15 SeeSpbootV).

Fahrtbereiche

Die Sportschifferscheine bescheinigen dem Inhaber weiterführende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Seemannschaft, Wetter, Seerecht und Navigation. Den Schein gibt es nach § 1 Sportseeschifferscheinverordnung für drei Fahrtbereiche:

Die Scheine werden im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Deutschen Segler-Verband oder Deutscher Motoryachtverband ausgegeben (§ 2 Sportseeschifferscheinverordnung).

Internationales Zertifikat

Alle Sportschifferscheine beinhalten das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen International Certificate of Competence. Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen.[1] Die Führerscheine wurden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert.

Weiterführende Befähigungszertifikate für Sportbootführer

Gegenstücke in anderen Ländern

Einzelnachweise

  1. International Certificatefor Operators of Pleasure Craft. (pdf) Resolution No. 40, Revision 1. In: www.unece.org. United Nations - Economic Commission for Europe, 2011, abgerufen am 12. Januar 2020 (englisch).

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