Sozialgericht Schwerin
Das Sozialgericht Schwerin ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
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Das Sozialgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.[2]
In bestimmten Angelegenheiten des Vertragsarztrechts ist das Gericht zuständig für den Bezirk des Landessozialgerichts und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern.[3]
Gebäude
Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323a. Im selben Gebäude sind auch das Arbeitsgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Sozialgericht Schwerin ist das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neustrelitz übergeordnet. Dieses ist dem Bundessozialgericht in Kassel nachgeordnet.
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichts Schwerin. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Schwerin. Abgerufen am 24. Dezember 2014.
Einzelnachweise
- § 8 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- § 8 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Sozialgerichte vom 15. Dezember 2004, GVOBl. M-V 2004, S. 569.