Sozialgericht Kiel
Das Sozialgericht Kiel ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es ist eines von vier Sozialgerichten in Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Kiel.[1]
Es ist örtlich für die Städte Kiel und Neumünster und den Kreis Plön zuständig.[2] Der Gerichtsbezirk ist damit etwa 1270 km2 groß, in ihm leben etwa 456.000 Einwohner.[3] Seit dem 1. April 2011 ist das Gericht nicht mehr für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig.
Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Gerichtsleitung
Direktor des Sozialgerichts Kiel ist seit 2020 Frank Knoblich, der vorher Direktor des Sozialgerichts Itzehoe war.[4]
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Kiel befindet sich am Kronshagener Weg 107 a. Bis zum Jahre 2009 befand es sich im Gerichtsgebäude in der Deliusstraße gemeinsam mit den dortigen Gerichten.[5]
Übergeordnete Gerichte
Auf Landesebene ist das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Es ist in Schleswig angesiedelt. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichts Kiel. Abgerufen am 15. April 2019.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Kiel. Abgerufen am 24. Februar 2018.
Einzelnachweise
- § 58 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- § 58 Abs. 2 Nr. 2 LJG.
- Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Februar 2018.
- schleswig-holstein.de
- Justitia hinter schöner Fassade. KN-online, 27. August 2009, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 17. April 2019; abgerufen am 20. September 2022.