Sozialgericht Köln
Das Sozialgericht Köln ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Köln.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Köln befindet sich An den Dominikanern 2.
Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte
Das Sozialgericht Köln ist örtlich für die Städte Köln und Bonn, den Oberbergischen Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, den Rhein-Erft-Kreis und den Kreis Euskirchen zuständig. Es hält in Bonn, Euskirchen, Gummersbach und Siegburg Gerichtstage ab.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012