Sozialgericht Gelsenkirchen
Das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Sitz in der Stadt Gelsenkirchen ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit und eines von acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen. Es wird von Dörte Bergmann als Präsidentin geleitet.
Gerichtsbezirk
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Herne, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop.
Gerichtssitz
Das 1959 errichtete Gericht war jahrzehntelang verteilt auf fünf Etagen in dem 17-stöckigen Hamburg-Mannheimer-Hochhaus in der Ahstraße 22 in der Gelsenkirchener Altstadt untergebracht. Nach Fertigstellung des in Gelsenkirchen-Ückendorf am Gelsenkirchener Wissenschaftspark entstandenen Justizzentrums Gelsenkirchen zog das Sozialgericht Ende Januar 2016 (zusammen mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen und dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen) in den neuen Komplex an der Bochumer Straße 79 ein, wo ihm fünf Verhandlungssäle zugeteilt wurden.[1]
Übergeordnete Gerichte
Direkte übergeordnete Instanz ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Revisionsinstanz ist das Bundessozialgericht in Kassel.
Juristen, die am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig waren
- Helge Loytved, (Vorsitzender Richter am 9. und 10. Senat des Bundessozialgerichts)
Weblinks
Einzelnachweise
- Jörn Stender: Logistische Herausforderung für Gelsenkirchener Gerichte. In: WAZ vom 7. Januar 2016, abgerufen am 21. Februar 2016.