Sozialgericht Darmstadt

Das Sozialgericht Darmstadt ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen und hat seinen Sitz in Darmstadt. Direktor des Gerichts Henning Müller.

Gebäude des Sozialgerichtes

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Darmstadt befindet sich am Steubenplatz 14. Es wird gemeinsam mit dem Hessischen Landessozialgericht und dem Arbeitsgericht Darmstadt genutzt.

Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte

Das Sozialgericht Darmstadt ist örtlich für die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, den Landkreis Bergstraße, den Landkreis Darmstadt-Dieburg, den Landkreis Groß-Gerau, den Odenwaldkreis sowie den Landkreis Offenbach zuständig.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.

Auf Landesebene ist das Hessische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht, in Kassel angesiedelt, übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die örtliche Zuständigkeit für den Landkreis Offenbach wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz vom 24. November 2009, GVBl. I S. 422, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 eingeführt. Vorher war insoweit die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Frankfurt am Main gegeben.

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