Sicherheitsfilm

Als Sicherheitsfilm oder Acetatfilm (Kennungen: non flam, de sécurité, safety oder safety film) bezeichnet man einen Kino- oder fotografischen Film mit Cellon als Träger der Bildschicht. Er ist schwerer entflammbar als ein Film mit Zelluloid als Schicht-Träger (Zelluloidfilm). Cellon ist ein Produkt aus Celluloseacetat.

Schild in einem Filmtheater-Vorführraum

Geschichte und Entwicklung

Verordnung über den Sicherheitsfilm vom 30. Oktober 1939

Der Sicherheitsfilm ist eine Weiterentwicklung des Zelluloidfilms aus Nitrocellulose, welcher wiederum eine Weiterentwicklung des Papierfilms war. Bei Filmmaterialien auf Nitratbasis ist eine Selbstentzündung bereits ab ca. 38 °C möglich. Das Ausgangsmaterial entspricht der Schießbaumwolle und wird in Deutschland zu den Sprengstoffen gezählt.[1] Sie gelten auch heute noch als akute Gefahr für Fotosammlungen und historische Archive.

1908 nahmen Agfa und Kodak die Produktion von Sicherheitsfilmen auf der Basis von Celluloseacetat auf. Konfektioniert wurde Sicherheitsfilm zunächst als 16-mm-Film für bewegte Bilder, später auch in weiteren Konfektionierungen.

Deutschland erließ am 30. Oktober 1939 eine Verordnung über den Sicherheitsfilm, welche vorsah, dass ab 1. April 1940 Filme nur noch als Sicherheitsfilme hergestellt werden durften. Aufgrund des Zweiten Weltkriegs konnte diese Regelung allerdings nicht durchgesetzt werden. In Europa setzte sich der Sicherheitsfilm schließlich ab etwa 1952 großflächig durch. Eine nicht bestätigte Abmachung in der Industrie war, ab 1. Januar 1951 nur noch Sicherheitsfilm zu fabrizieren. Mit ISO 543 sind Bezeichnung, Prüfverfahren und Beschriftung von Sicherheitsfilm festgehalten.

Moderner Sicherheitsfilm wird aus Celluloseacetat oder PETP-Polyester hergestellt.

Siehe auch

Fußnoten

  1. vgl. Sprengstoffgesetz (SprengG) vom 17. April 1986
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