Selbstschutz

Selbstschutz ist zunächst das Sichschützen gegen bestimmte negative Einflüsse[1] durch Vorsorge oder Notwehr.

Begriff

Selbstschutz ist ein Unterbegriff des Zivilschutzes und bezeichnet das persönliche Verhalten in von außen kommenden Notsituationen,[2] die Selbsthilfefähigkeit des Einzelnen, sich auf Krisen, Katastrophen, Unglücksfälle oder den Verteidigungsfall vorzubereiten. Im Gegensatz dazu wird der Bevölkerungsschutz (in der Bundesrepublik Deutschland) sowohl durch private Institutionen wie das Deutsche Rote Kreuz, lokale Feuerwehren oder den Malteser Hilfsdienst als auch durch Institutionen des Bundes und der Länder durchgeführt. Wird der Begriff Selbstschutz im Zusammenhang mit Notwehr gebraucht, steht er für verschiedene Möglichkeiten der Gegenwehr, insbesondere um Schäden für Leib und Leben und für Sachen abzuwenden. Erfolgt diese Gegenwehr tätlich, zum Beispiel mit Waffengewalt, so kann sie dennoch straffrei bleiben, insoweit man dazu gezwungen wurde.[1]

Notsituationen

Konkrete und abstrakte Gefahren durch kritische Infrastrukturen:

  • Nicht vom Menschen verursachte Gefahren wie z. B. Stürme, Hochwasser, Dürren, Erdbeben, Erdrutsche, Epidemien, Pandemien, Extremniederschläge oder Missernten.
  • Durch Menschen verursachte Gefahren wie z. B. Unfälle, nukleare Wolken, Terrorismus, Bürgerunruhen, Kriege, Finanzcrash, Hausbrände oder Sabotage.

Konkrete und abstrakte Gefahren durch (teils) tätliche Angriffe:

Maßnahmen des Einzelnen

Hinsichtlich einer Vorsorge empfiehlt das Deutsche Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:[2]

  • Lebensmittelreserve für mindestens zwei Wochen anlegen, dabei nicht nur mit den üblichen Grundnahrungsmitteln oder haltbare Dosen, sondern auch Langzeitlebensmittel die bis zu 25 Jahre halten wie BP-5.
  • Für sauberes Trinkwasser vorsorgen (falls sich Rohrbrüche ereignen oder eine Evakuierung vorgenommen wird), zum Beispiel durch Wasserentkeimungstabletten oder Trinkwasserfilter.
  • Notgepäck bereitstellen, zum Beispiel einen gefüllten Rucksack mit Erste-Hilfe-Material, Rundfunkgerät mit Kurbel[3], Dokumentenmappe, Verpflegung für mindestens zwei Tage, Feuerzeug, Outdoorbekleidung, Transportmittel wie ein Schlauchboot, Leichtzelt und weiteres – als Vorsorge, wenn das Haus oder die Wohnung bei Überschwemmung, Chemieunfall oder Hausbrand verlassen werden muss.
  • Vorsorge für einen Energieausfall durch Campingkocher und stromunabhängige Informationsmittel treffen – etwa mit batteriebetriebenem Rundfunkgerät samt Reservebatterien, oder einem Kurbelradio.[4]

Das BBK empfiehlt zudem, eine griffbereite Dokumentenmappe mit allen wichtigen Dokumenten anzulegen[5] und diese bei Freunden, Verwandten, Notaren, Anwälten oder Banken zu deponieren.[4] Im Zusammenhang mit der im August 2016 vorgestellten neuen Konzeption für die Zivilverteidigung in Deutschland steht auch die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts zum Selbstschutz[6] für Bund und Bundesländer vom 18. Oktober 2019.[7]

Historisch

Der Begriff Selbstschutz wurde auch für paramilitärische Verbände verwendet, insbesondere für den Volksdeutschen Selbstschutz im deutsch besetzten Polen und im rumänisch besetzten Gouvernement Transnistrien sowie den Oberschlesischen Selbstschutz und den Selbstschutz Oberschlesien zur Zeit der Aufstände in Oberschlesien.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. 2007.
  2. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Was ist Selbstschutz? bbk.bund.de.
  3. Computerbild.de: Kurbelradios im Vergleich
  4. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. 7. Auflage. 2019, ISBN 978-3-939347-54-5, S. 18–19 (bbk.bund.de [PDF; 7,8 MB]).
  5. Wichtige Dokumente griffbereit halten. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, abgerufen am 5. Mai 2018.
  6. Rahmenkonzept Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten. (PDF) In: bbk.bund.de. Abgerufen am 14. August 2020.
  7. Konzeption Zivile Verteidigung (KZV). (PDF; (727 kB)) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 24. August 2016, abgerufen am 8. Februar 2023.
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