Schnupfröhrchen

Ein Schnupfröhrchen, Nasenröhrchen oder Ziehröhrchen ist ein Gegenstand zum nasalen Konsum von pulverförmigen Drogen, z. B. Kokain, Heroin, Speed oder Schnupftabak.

Ein Mann schnupft Speed

Konsumtechnik

Das in einer Linie aufgelegte Rauschmittel (eng. line) wird dabei aufgesogen, indem man durch die Nase einatmet und dabei das andere Nasenloch zuhält. Es ist üblich, dass das Pulver mittels einer Scheckkarte oder einer Klinge auf einer glatten Oberfläche (z. B. einem Spiegel) in die richtige Form gebracht wird. Damit können außerdem auch größere Körner zu Pulver zerrieben und verschiedene Substanzen (z. B. bei einem Speedball) gemischt werden.

Kokain und Schnupfröhrchen

Röhrchentypen

Weit verbreitet ist die Methode, durch Einrollen eines Geldscheines oder eines Stück Papiers ein Schnupfröhrchen zu bauen. Es werden jedoch auch Röhrchen aus verschiedenen Materialien (beispielsweise Glas und Kunststoff[1]) kommerziell erzeugt oder sonstige röhrenförmige Utensilien (etwa Kugelschreibergehäuse und Trinkhalme) zweckentfremdet.[2]

Englisches Schnupfröhrchen (snuff bullet) nebst einer Schnupftabakdose

Gefahren

Wenn mehrere Personen nacheinander das gleiche Schnupfröhrchen benutzen, kann es zur Übertragung von Krankheitserregern kommen. Dies gilt vor allem für Dauerkonsumenten, da diese häufiger Verletzungen an den Nasenschleimhäuten haben als Gelegenheitskonsumenten. Das gemeinsame Benutzen von scharfkantigen Schnupfröhrchen (z. B. abgeschnittene Strohhalme aus Kunststoff) stellt ein hohes Infektionsrisiko dar, da die Nasenschleimhäute leicht verletzt werden können. Deshalb sollten die Regeln des Safer Sniffing beim Schnupfvorgang eingehalten werden.

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 11. Juni 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.police.public.lu
  2. www.polizei-nrw.de Streife 6/2004, S. 9 (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.polizei-nrw.de
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