Schloß Neresheim

Schloß Neresheim, in neuerer Zeit auch Kloster Neresheim genannt, zur Abgrenzung zur Stadt Neresheim teilweise auch Dorf Neresheim genannt, ist ein Teilort der Stadt Neresheim in Baden-Württemberg. Bis 1892 war Schloß Neresheim eine eigene politische Gemeinde.

Schloß Neresheim
Stadt Neresheim
Koordinaten: 48° 45′ N, 10° 21′ O
Eingemeindung: 1892
Postleitzahl: 73450

Beschreibung

Ansicht der Abtei

Neben den Abteigebäuden der Abtei Neresheim gehören zur ehemaligen Gemeinde „Schloß Neresheim“ noch einige landwirtschaftliche Nebengebäude wie der Schafhof, einige Gebäude in der Klosterallee, welche früher Bedienstetenwohnhäuser des Klosters waren, und einige vereinzelt stehende Privathäuser an der Alten Kösinger Straße oberhalb der Klosteranlage. Zusätzlich waren die durch das Kloster angelegten Weiler Sägmühle und Steinmühle im Egautal Teil der Gemeinde.

Geschichte

Die Geschichte der Gemeinde Schloß Neresheim begann 1764, als die Abtei Neresheim die Reichsstandschaft erlangte und so zu einer Reichsabtei wurde. Die Abtei musste jedoch viele Besitzungen abtreten, darunter auch die Stadt Neresheim. Dadurch kam es zu einer Trennung von Stadt und Kloster. Mit der Säkularisation wurde das Kloster Neresheim aufgelöst und Stadt sowie Abteigebäude mit Nebengebäuden gelangten zuerst an Thurn und Taxis, dann an Bayern und letzten Endes an das neu gegründete Königreich Württemberg. Stadt und Kloster, welches ab nun „Schloß“ genannt wurde, blieben jedoch getrennt und bildeten zwei politische Gemeinden. 1892 wurde Schloß Neresheim zur Stadt Neresheim eingemeindet.

Kulturdenkmäler

  • Benediktinerkloster mit Klostergebäude, Kirche, Ökonomie, Michaelsbrunnen, Ummauerung – Sachgesamtheit
  • Kruzifix an der Alten Kösinger Straße
  • Ehemaliges Forsthaus
  • Fünf ehemalige Klosterbedienstetenwohnhäuser in der Klosterallee
  • Sogenannter Abeleshof (Schafhof)
  • Wegkapelle bei Steinmühle

Literatur

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.