Schildgerechtigkeit
Schildgerechtigkeit ist ein juristischer Begriff, der zu Beginn der Neuzeit das von der Verwaltung vergebene Recht bezeichnete, eine Gastwirtschaft vermittels Anbringung eines Schilds als solche kenntlich zu machen und als öffentliches Gewerbe in Ortschaften und an Hauptstraßen zu betreiben.[1] Durch die damit eingeführte Konzessionierung bekamen Schildwirtschaften faktisch eine erste von der Verwaltung überprüfte Qualitätsüberwachung und dürfen damit die Bedeutung einer Autobahnraststätte in den 1850er erlangt haben[2]
Eine Schildwirtschaft besaß Schild und Namen; sie war verpflichtet, Fremde zu beherbergen sowie ein gehobenes Maß an warmen Speisen und Getränken anzubieten.[3] Sie sollte sich deutlich von Winkel- und Gassenwirtschaften unterscheiden und der Erhöhung der Infrastruktur im aufkommenden überregionalen Waren- und Personenverkehr dienen.
Weblinks
- »Schildgerechte« Wirtshäuser, Kehl, 8. März 2014
Einzelnachweise
- Schildgerechtigkeit. Abgerufen am 14. Februar 2023.
- Zwischen Kommerz, Kommunikation und Kontrolle. Zur Wirtshauskultur in Saarbrücken und St. Johann im 18. Jahrhundert. Abgerufen am 14. Februar 2023.
- Schwarzwälder Bote, Oberndorf Germany: Schiltach: Adler gefällt auch einem Maler. Abgerufen am 14. Februar 2023.