Schießbuch

Das Schießbuch dient bei der militärischen Schießausbildung der Bundeswehr als persönlicher Leistungsnachweis des Soldaten. In das Schießbuch werden alle, mit verschiedenen Waffen, erreichten Schießergebnisse eingetragen. Das Schießbuch bleibt in der Hand des Soldaten, darf jedoch nicht durch ihn selbst geführt werden, sondern nur durch dazu bestimmte Vorgesetzte oder Schreiber. Eintragungen erfolgen aufgrund der beim Schießen in die Schießkladde eingetragenen Ergebnisse.

Schießbuch der Bundeswehr (vordere Umschlagseite)
Titelblatt des österreichischen Schießhefts (1965)

Das Schießbuch enthält neben den dienstlichen Personalien (Name, Dienstgrad, Truppenteil) die Ergebnisse des Schießens mit den verschiedenen Handwaffen (Gewehr, Pistole, MG, MP), Panzerabwehrwaffen, Fliegerabwehrwaffen und Handgranaten. Weiterhin werden die Ergebnisse der Wertungsübungen zum Erlangen der Schützenschnur bzw. des Leistungsabzeichens vermerkt. Das Schießbuch gilt als Urkunde. Es wird nach Ausscheiden aus dem Dienst zurückgegeben und bei den Personalunterlagen des Soldaten aufbewahrt.

Die Entsprechung im österreichischen Bundesheer lautet Schießheft.

Quellen

  • Karl Helmut Schnell (Hrsg.): Taschenbuch für Wehrausbildung. (35. Auflage). Verlag Walhalla und Praetoria, Regensburg 1985, ISBN 3-8029-6210-9.
  • Schießbuch der Bundeswehr
  • Schiessheft (für die k.u.k. Infanterie). (Zweite Auflage). Müller, Stryj s.a., OBV.
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