SMT-Verurteilte

SMT-Verurteilte sind die von der Endphase des Zweiten Weltkrieges an bis 1955 in der sowjetischen Besatzungszone und anfänglich auch in den besetzten deutschen Ostgebieten von Sowjetischen Militär-Tribunalen (SMT) verurteilten Zivilisten. Rund 40.000 Deutsche wurden verurteilt, entweder zu hohen Haftstrafen (meist 25 oder 10 Jahre), zur Deportation in die Sowjetunion[1] oder zum Tode. Von 1945 bis zur zeitweiligen Abschaffung der Todesstrafe in der Sowjetunion 1947 wurden insgesamt 1797 Todesurteile verhängt und vollstreckt, von 1950 bis 1953 waren es 606.[2] Das einzige öffentliche SMT-Verfahren in der sowjetischen Besatzungszone war der Sachsenhausen-Prozess. Auch in der sowjetischen Besatzungszone in Österreich wurden zwischen 1945 und 1955 etwa 2200 Zivilisten verhaftet, von denen mindestens 1000 verurteilt und in die Sowjetunion deportiert wurden.[3]

Verwahrorte der SMT-Verurteilten in Deutschland

In drei der zehn sowjetischen Speziallager, nämlich in Bautzen, Sachsenhausen und Torgau (Fort Zinna), wurden dafür ab November 1945 spezielle Unterkünfte errichtet oder hergerichtet. So kamen vor die Zellenfenster in Bautzen Blechblenden, die nur einen schmalen Schlitz Tageslicht senkrecht von oben herein ließen. In Bautzen gab es in den Jahren 1945 bis 1950 den härtesten Strafvollzug; dorthin kamen diejenigen, die zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden waren. Die zu zehn Jahren Verurteilten lieferte man in Sachsenhausen ein. Während es in Sachsenhausen einen Lagerbetrieb gab, herrschte in Bautzen Käfighaltung. Die Häftlinge wurden zu viert in die Ein-Mann-Zelle zusammengepfercht, in einen Saal kamen 400 Mann (entnommen aus Benno von Heynitz#1945–1956, leicht gekürzt).

Bis zum 30. Juni 1947 wurden nach sowjetischen Angaben von Militärtribunalen verurteilt: 8980 Deutsche, 1746 UdSSR-Bürger und 120 Personen anderer Nationalität.[4]

Viele Todesurteile wurden in Moskau vollstreckt. Für 927 in Moskau hingerichtete Deutsche[5] wurde am 1. Juli 2005 ein Gedenkstein auf dem Moskauer Donskoi-Friedhof eingeweiht (siehe auch bei Wolfgang Waterstraat).

Nach Gründung der DDR verhandelten die SMT häufiger solche Fälle, in denen sich die Taten Deutscher gegen die Sowjetunion gerichtet hatten; die formale Entlassung der DDR in die volle Souveränität durch die Sowjetunion am 20. September 1955 beendete auf dem Territorium der DDR die Verfahren sowjetischer Militärgerichte gegen deutsche Staatsangehörige.

Bekannte SMT-Verurteilte

In der nachfolgenden Liste sind nur diejenigen SMT-Verurteilten aufgeführt, für die in Wikipedia ein Artikel existiert:

Kommentar zu den SMT-Urteilen

Friedrich-Christian Schroeder, Strafrechtsprofessor an der Universität Regensburg, stellt hierzu fest:

„Das Vorgehen der Sowjetischen Militärtribunale gegen deutsche Zivilpersonen stand nicht nur hinsichtlich der angewendeten Rechtsvorschriften, sondern auch hinsichtlich ihrer Praxis in krassem Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen.“

Rehabilitierung

Am 18. Oktober 1991 wurde in der Sowjetunion das „Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen“ erlassen, das in seiner ersten Fassung nur für Bürger der Sowjetunion galt. Mit der Novellierung am 22. Dezember 1992 wurde es auch auf Ausländer ausgeweitet. Seitdem sind auch mehr als zehntausend deutsche SMT-Verurteilte nach diesem Gesetz rehabilitiert worden.[6] Ihre Namen sind – zum großen Teil einschließlich der ergangenen Bescheide – auf einer Website der Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten abrufbar.[7]

Siehe auch

Literatur

  • Bert Pampel (Hrsg.): Ahndung von NS-Verbrechen – Spionageabwehr – Diktaturdurchsetzung. Beiträge zur Tätigkeit sowjetischer Militärtribunale (SMT) und Geheimdienste in der SBZ/DDR (= Zeitfenster). Beiträge der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Bd. 13, Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2023, ISBN 978-3-96023-547-7.
  • Andreas Hilger, Ute Schmidt, Mike Schmeitzner (Hrsg.): Sowjetische Militärtribunale. Band 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945–1955 (= Schriften des Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung. Bd. 17) Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2003, ISBN 3-412-06801-2.
  • Andreas Weigelt, Klaus-Dieter Müller, Thomas Schaarschmidt, Mike Schmeitzner (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944–1947). Eine historisch-biographische Studie (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Bd. 56). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 3-525-36968-9.

Einzelnachweise

  1. Der deutsche Gulag, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung September 2008,
  2. Quelle: Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Dokumentationsstelle Widerstands- und Repressionsgeschichte
  3. Harald Knoll, Barbara Stelzl-Marx: Österreichische Zivilverurteilte in der Sowjetunion. Ein Überblick. In: Andreas Hilger, Ute Schmidt, Mike Schmeitzner (Hrsg.): Sowjetische Militärtribunale. Band 2, Böhlau Verlag Köln Weimar, 2003, S. 571 ff., ISBN 978-3-412-06801-1.
  4. Aus dem "Schreiben des Leiters der Abt. Speziallager an den stellv. Innenminister Serov" vom 10. Juli 1947, S. 290
  5. Arsenij Borisovich Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky: Erschossen in Moskau...: die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950–1953. Metropol, 2006, ISBN 3-938690-14-3.
  6. Bert Pampel/Valerian Welm: Die Russische Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer politischer Repressionen seit 1992 - eine Zwischenbilanz. Abgerufen am 2. Juni 2021.
  7. Datenbank rehabilitierte Verurteilte | Dokumentationsstelle Dresden | Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Abgerufen am 2. Juni 2021.
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