Rufname

Rufname steht für:

  • einen veralteten juristischen Begriff, um bei mehreren Vornamen denjenigen, mit dem die Person im Alltag angesprochen wird, zu bezeichnen, siehe Rufname (Deutschland)
  • einen vollen Personennamen aus nur einem Namen (aber oft mit deskriptiven Zusätzen), Einzelname, siehe Mononym
  • die Individualnamen-Unterscheidung zum Familiennamen, der Vorname
  • die Ansprache einer Person in intimen Kreis, der Kosename
  • eine willkürlich eingebürgerte Ansprache einer Person, der Spitzname
  • ein selbstgewählter öffentlicher Name, siehe Pseudonym
  • eine Identifizierung einer Funkstelle im Sprechfunkbetrieb, siehe Funkrufname


Siehe auch:

Wiktionary: Rufname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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