Rosinenpicken

Rosinenpicken steht für:

  • Rosinenpicken (Argumentationstheorie), eine Technik, bei der nur Belege oder Beispiele angeführt werden, die die eigene Argumentation stützen, während widersprechende Informationen weggelassen werden
  • ein Bildwort für ein egoistisches Vorgehen, sich besonders attraktive Teile zu sichern, unattraktive aber anderen zu überlassen
  • die Beschränkung von Wirtschaftsunternehmen auf profitable Kunden, auch als Cream Skimming bezeichnet
  • Rosinentheorie des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der sich der Geschäftspartner des Kauffmanns im Rahmen des § 15 Abs. 1 HGB zu seinen Gunsten sowohl auf den Inhalt des Handelsregisters als auch auf die tatsächliche Rechtslage berufen kann.

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