Rheingrafenhose

Die Rheingrafenhose (frz. Rhingrave, engl. Petticoat breeches) war eine Art Hosenrock für Männer, der in der Mitte des 17. Jahrhunderts zwischen etwa 1650 und 1670 zur Kleidung des europäischen Adels und teilweise auch des Bürgertums gehörte.

Figures à la Mode: Mann in Rheingrafenkostüm, um 1680

Die Hose bestand aus einem faltenreichen, etwa knielangen ‚Rock‘, darunter sah eine bauschige Pumphose hervor, die an den Knien mit Bändern geschnürt war.[1] Dazu gehörten obligatorisch üppige Verzierungen mit bunten, seidenen Bändern und Schleifen, die an den Knien, am Bauch und um die Taille saßen. Die untere Hose konnte am Knie auch mit Spitzen besetzt sein, genau wie die Manschetten des Hemdes und der Kragen.

Dazu trug man ein kurzes, manchmal vorne offenes Wams, unter dem das bauschige, weiße, spitzenbesetzte Hemd hervorsah, und außerdem Seidenstrümpfe und Schuhe mit hohem Absatz. Auch an Ärmeln, Schultern und Schuhen befanden sich Bänder und Schleifen – alle in der gleichen Farbe, mit Vorliebe in Rot. Über die Schultern lag manchmal ein weiter, ärmelloser Mantel (oder Umhang).

Die neue Hosenmode soll um 1660 der niederländische Gesandte Karl Florentin zu Salm, der den Adelstitel eines Rheingrafen trug, in Paris eingeführt haben. Der französische Hof griff die neue Mode schnell auf, und da der gesamte europäische Adel sich modisch am Hof Ludwigs XIV. orientierte, wurde die Rheingrafenhose bald auch in England, Deutschland und Holland getragen.

Die Hosen waren meist aus feinem Leinen oder aus Seide. Diese bunte und paradiesvogelhafte Aufmachung wird besonders in der modernen Zeit (19. bis 21. Jahrhundert) oft als feminin empfunden, wobei es jedoch auch nicht an zeitgenössischen Kritikern und Spöttern fehlte.

Literatur

  • Gertrud Lenning: Kleine Kostümkunde. Berlin 1986: Schiele und Schön. S. 139 ff.

Einzelnachweise

  1. Ludmila Kybalová, Olga Herbenová, Milena Lamarová: Das große Bilderlexikon der Mode – Vom Altertum zur Gegenwart, übersetzt v. Joachim Wachtel, Bertelsmann, 1967 /1977: S. 189 und S. 527–528.
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