Resolution 28 des UN-Sicherheitsrates

Die Resolution 28 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 177. Sitzung am 6. August 1947 beschloss.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 18
Datum: 6. August 1947
Sitzung: 177

Abstimmung: Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
Ergebnis: angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1947:
Ständige Mitglieder:

China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA

Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Belgien BEL Brasilien 1889 BRA
Kolumbien COL Polen POL Syrien 1932 SYR

Inhalt

Die Resolution ernannte einen Unterausschuss, der sich aus allen Vertretern zusammensetzte, die Lösungen für die griechische Frage vorschlugen, um zu versuchen, sie alle in einem neuen Resolutionsentwurf zusammenzufassen. Der Unterausschuss sollte am 11. August 1947 über seine Schlussfolgerungen berichten.

Hintergrund

1946 war der griechische Bürgerkrieg zwischen der Regierung und kommunistischen Rebellen im Norden des Landes ausgebrochen. Nach Angaben Griechenlands wurden diese Kommunisten von den Nachbarländern Albanien, Jugoslawien und Bulgarien unterstützt, die alle vor kurzem kommunistisch geworden waren. Die drei Länder dementierten jedoch den Vorwurf. 1947 wurde eine Kommission entsandt, die den Fall vor Ort untersuchen sollte. Als sie im Juni Bericht erstattete, lehnte die Sowjetunion ihre Empfehlungen ab. Die Sowjetunion wollte Griechenland die Schuld geben, während die Vereinigten Staaten die drei kommunistischen Länder verurteilen wollten.

Abstimmung

Die Resolution wurde mit 10 Stimmen angenommen; die Sowjetunion enthielt sich der Stimme.

Wikisource: United Nations Security Council Resolution 28 – Quellen und Volltexte (englisch)
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