Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates

Die Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 154
Datum: 23. August 1960
Sitzung: 891
Kennung: S/RES/154

Abstimmung: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik in die UN
Ergebnis: Angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1960:
Ständige Mitglieder:

China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten 49 USA

Nichtständige Mitglieder:
Argentinien ARG Ceylon CEY Ecuador ECU
Italien ITA Polen POL Tunesien TUN

Flagge der Zentralafrikanischen Republik

Hintergrund

Frankreich löste am 28. September 1958 die Kolonie Französisch-Äquatorialafrika auf. Am 1. Dezember 1958 erhielt Zentralafrika als Teil der französischen Kolonien die innere Autonomie. Barthélemy Boganda wurde am 8. Dezember 1958 Premierminister. Unter der Bezeichnung „Zentralafrikanische Republik“ wurde das Land am 13. August 1960 von Frankreich in die Unabhängigkeit entlassen. David Dacko wurde erster Präsident.

Inhalt

Der Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme zuzustimmen.

Beitritt

Die Zentralafrikanische Republik trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]

Wikisource: Originaltext der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)

Einzelnachweise

  1. Member States. Abgerufen am 7. August 2019 (englisch).
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.