Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates
Die Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.
UN-Sicherheitsrat Resolution 154 | |
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Datum: | 23. August 1960 |
Sitzung: | 891 |
Kennung: | S/RES/154 |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik in die UN |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1960: | |
Ständige Mitglieder: | |
Nichtständige Mitglieder: | |
ARG CEY ECU | |
ITA POL TUN | |
Flagge der Zentralafrikanischen Republik |
Hintergrund
Frankreich löste am 28. September 1958 die Kolonie Französisch-Äquatorialafrika auf. Am 1. Dezember 1958 erhielt Zentralafrika als Teil der französischen Kolonien die innere Autonomie. Barthélemy Boganda wurde am 8. Dezember 1958 Premierminister. Unter der Bezeichnung „Zentralafrikanische Republik“ wurde das Land am 13. August 1960 von Frankreich in die Unabhängigkeit entlassen. David Dacko wurde erster Präsident.
Inhalt
Der Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme zuzustimmen.
Beitritt
Die Zentralafrikanische Republik trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- Member States. Abgerufen am 7. August 2019 (englisch).