Standarte
Als Standarte (aus altfranzösisch estandart, altfränkisch standort „Aufstellungsort“) wird in Vexillologie (Fahnenkunde) und Heraldik (Wappenkunde) eine spezielle Form der Flagge bezeichnet.
Verwendung
Offizielle Standarten sind Hoheitszeichen eines Staatsoberhaupts, eines Regierungschefs, der Spitzen anderer Staatsorgane oder der Streitkräfte und diplomatischen Vertreter eines Staates. Sie zeigen der Öffentlichkeit an, wo sich diese Person befindet und dürfen somit nicht von jedermann genutzt werden.
Historisch im Schützenbrauchtum verhaftet, führen heute auch Vereine aus gänzlich anderen Tätigkeitsbereichen eigene Standarten. Sie werden bei Volksfesten oder gesellschaftlichen Anlässen präsentiert.
Autostander
Ein bekanntes Beispiel sind Autostander an Staatskarossen, die hohe Repräsentanten eines Staates einschließlich des diplomatischen Korps bei entsprechenden Anlässen führen. Die Stander werden zu diesem Zweck an zwei Standartenhalter an den Kotflügeln befestigt. Bei Staatsbegräbnissen des Bundes (z. B. Bundespräsident) werden in Deutschland Bundes-Trauerstandarten gesetzt (silberner Bundesadler auf schwarzem Grund mit dunkelblauer Umrandung, 30 × 30 cm).[1]
- Standarten am Wagen des Italienischen Staatspräsidenten
- Standarte am Fahrzeug des deutschen Bundespräsidenten
- Trauerstandarte am Leichenwagen beim Staatsbegräbnis von Helmut Schmidt
- Standarte des tschechischen Präsidenten
Geschichte
Die Standarte war ursprünglich in der Antike ein an einer Stange gehisstes Feldzeichen, meist ein plastisches Bild, das den Sammlungsort eines Truppenteils in der Schlacht markierte und so zum Insigne dieses Truppenteils wurde. Aus den ursprünglichen Signa, meist Tierbildern, ging die Aquila, der Adler, als Standarte auf die Legionen über, während für die Manipel der Manipulus, für die Reiterei das Vexillum als Fahne üblich wurden. Von letzterem leitet sich das (heutige) Banner ab.[2]
Im Heiligen Römischen Reich bezeichnete man dann insbesondere das königliche Reichsbanner als Reichsstandarte, seit etwa 1800 gilt der Name allgemein für die persönliche Flagge eines Regenten oder anderen Mitgliedern eines Herrscherhauses.
Im frühen Mittelalter der schweren Ritterheere stand dieses Feldzeichen fest auf einen Wagen montiert, im Spätmittelalter, als auch schnellere Kavallerie aufkam, auch als eine langgestreckte, ein- oder zweizipfelige Reiterfahne, dann als quadratischer Banner mit Schwenkel (Wimpel), seit dem 17. Jahrhundert eine meist quadratische, später auch dreieckige Fahne berittener Truppen aller Art. Anfang des 20. Jahrhunderts ging sie dann auf die Nachfolger der Kavallerie, die mobilen motorisierten Truppen über.
Literatur
- Kai Michael Töpfer: Signa Militaria. Die römischen Feldzeichen in der Republik und im Prinzipat (= Monographien des Römisch-Germanischen Zentralmuseums, Band 91), Mainz, Verlag Schnell + Steiner 2011, ISBN 978-3-7954-2477-0
- Andreas Herzfeld: Die Rimann’sche Sammlung deutscher Autoflaggen und Kfz-Stander. Band 2: Deutschland seit 1945 (= Beiträge zur deutschen Automobilgeschichte. Bd. 3). Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde, Berlin 2009, ISBN 978-3-935131-09-4.
Weblinks
Einzelnachweise
- Festschrift zum 150-jährigen Bestehen des Herold zu Berlin (HEROLD Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften). In: Herold-Jahrbuch 2019. Michael Zander: Die Bundes-Trauerstandarte als Beispiel deutscher Staatssymbolik, S. 349 mwN und Abb. 23 n.F. Selbstverlag, Berlin 2019.
- Fahne [1]. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 6. Leipzig 1906, S. 267–268. (Online auf zeno.org).